Covid-19 Exportbeschränkungen der EU gegenüber der EFTA aufgehoben
30.3.2020
Nachdem Frankreich und Deutschland vorerst einseitig den Export von kritischem Gesundheitsmaterial an andere Mitgliedstaaten und an Drittstaaten einer Bewilligung unterstellten, hat die EU-Kommission diese Einschränkungen mit der Verordnung 2020/204 vom 14.3.2020 ausser Kraft gesetzt. Mit Verordnung 2020/226 vom 19. März 2020 hat sie deren Wirkung auch auf die EFTA-Staaten ausgedehnt. Die EU leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der solidarischen Versorgung in Europa.
Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten haben unter den bestehenden Abkommen – anders als die Mitgliedstaaten – keinen Anspruch auf Einbezug in dieses Dispositiv. Sie tut gut daran, dies bei der Handhabung eigener Exportbeschränkungen zu bedenken und ihrerseits einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes in dieser Krisensituation zu leisten.
Christa Tobler analysiert die Rechtslage eingehend: https://www.efta-studies.org/eu-corona-emergency-law
Thomas Cottier
Präsident ASE