Artikel von ASE-Präsident Thomas Cottier : “Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU: Kernstück des Abkommens und Instrument schrittweiser Rechtsentwicklung”
Das Rahmenabkommen bietet im Ergebnis eine differenzierte und für die Schweiz vorteilhafte Regelung der rechtlichen Streitbeilegung. Sie ist ein Meilenstein in den Beziehungen und gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. Sie schützt die Schweiz vor willkürlichen Sanktionen und erlaubt ihr, de facto ein Opting-out wo sie an ihrem eigenen Recht festhalten will, das einem Mitgliedstaat der Union nicht zusteht. Die EU ist der Schweiz hier stark entgegenkommen. Sie gewährt ihr einen massgeschneiderten Zugang zum Binnenmarkt à la Carte und nimmt Rücksicht auf die direkte Demokratie. Nirgends mehr kommt dies bei Licht besehen als im Streitbeilegungsverfahren des InstA zur Geltung.
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