Arbeitsgruppen über künftige Herausforderungen in den Beziehungen zur Union

Um die Diskussion um das Rahmenabkommen auf eine neue Ebene zu heben, arbeitet die ASE in drei Arbeitsgruppen die Bedeutung eines Rahmen-Vertragsabschlusses für ausgewählte Bereiche heraus.

Die drei Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit der Digitalisierung, Energie- und Klimafragen sowie dem Dreieck Migration, Handel und Investitionen. Die folgenden Abstracts bilden die Grundlage für die Arbeit. Wenn Sie an einer Mitarbeit in der einen oder anderen Arbeitsgruppe interessiert sind, können Sie sich gerne via contact@suisse-en-europe.ch unter Angabe Ihrer gewünschten Arbeitsgruppe melden.


groupe de travail: numérisastion

L’UE établit actuellement un marché unique numérique afin d’améliorer l’accès aux biens et services digitaux, créer un environnement propice au développement de réseaux et de services digitaux et utiliser la numérisation comme moteur de croissance. Le futur numéraire de l’Europe devra incorporer des technologies utilisables pour tous, une économie équitable et compétitive et une société démocratique, ouverte et durable.

Le programme de l’UE comprend un grand nombre d’actes – Règlements, Directives, Communications, Décisions, Initiatives, Plans d’actions et Partenariats – sur lesquels la Suisse a pris position en identifiant d’éventuels besoins d’action ou de coopération[1]. La Suisse participe activement à de nombreux groupes d’experts de l’UE et aux principaux projets européens ayant trait à la numérisation[2].

Le programme pour une Europe numérique[3] complète et accompagne un certain nombre d’autres instruments proposés dans le cadre financier pluriannuel pour l’après 2020, notamment : Horizon Europe, mécanisme pour l’interconnexion en Europe (MIE), programme Europe créative (y compris Media), Erasmus, Fonds européen d’ajustement à la mondialisation (compétences numériques de base et avancées), Environnement et action pour le climat (y compris efficacité énergétique).

Le budget de l’UE prévoit d’attribuer des fonds importants à cinq domaines : calcul haute performance (2.2 milliards euros), intelligence artificielle (2.1 mrds euros), cybersécurité et confiance (1.6 mrds euros), compétences numériques avancées (577 millions euros) et déploiement, meilleure utilisation des capacités numériques et interopérabilité (1.1 mrd euros). Les membres de l’EEE, les pays disposant d’un accord-cadre et les pays tiers pourront participer au programme selon des modalités propres à leur relation avec l’UE.

Actuellement s’ajoutent, sur le plan législatif, les propositions pour une directive sur les mesures pour un haut niveau de cybersécurité, pour la régulation numérique au travers du règlement sur les services numériques (Digital Services Act) et du règlement sur les marchés numériques (Digital Market Act) pour les firmes ayant un impact (GAFA[4] notamment). Ces propositions devront être analysées afin d’évaluer l’intérêt de la Suisse et de l’UE à des formes de coopération, le cas échéant par le biais de déclarations ou d’arrangements spécifiques.

[1] La Suisse et le marché unique numérique de l’Union européenne, DETEC, DFAE, DFF et DEFR, 18.06.19 CH. Suisse et le marché numérique UE, 14.06.19.pdf
[2] Stratégie de l’Union Européenne pour un marché unique numérique. Conséquences pour la Suisse. Rapport en réponse au Postulat Vonlanthen 16.3080 du 15.03.16, SECO, 07.12.18.
[3] Proposition de règlement du Parlement européen et du Conseil établissant le programme pour une Europe numérique pour la période 2021-27, Bruxelles, 06.06.18, COM 434 final. Source
[4] Géants de l’internet : Google, Apple, Facebook, Amazon.


groupe de travail: ressources naturelles, énergie, climat et environnement

Le « European Green Deal » proposé par la Commission le 11.12.2019  représente un plan d’action inclusif et systématique couvrant tous les secteurs économiques. L’objectif  d’atteindre une économie neutre en carbone en 2050 est en ligne avec la trajectoire du CF pour 2050. Le Green Deal  précise que « son ambition ne pourra pas être atteinte exclusivement par l’UE et que l’UE pourra utiliser son influence, son expertise et ses ressources financières pour mobiliser ses voisins et partenaires… ». Les composants relatifs à l’énergie, au transport, à la construction et à la décarbonisation de l’économie ont une importance particulière pour la Suisse.

Dans le domaine des ressources naturelles, le Green Deal est développé notamment par la stratégie « Farm to Fork » (F2F). Celle-ci doit influencer la nouvelle politique agricole commune (PAC), dans laquelle les dispositions environnementales sont fortement renforcées (écorégimes obligatoires, conditionnalité renforcée…). F2F constitue une sorte de « benchmark » qui peut être aussi une référence pour la Suisse, de manière générale et sur des points spécifiques qui ont des implications « transfrontalières ». Exemples : la réduction des pesticides (-50% d’ici 2030, à comparer avec les initiatives populaires) et des antibiotiques (-50 %), ou l’objectif de 25% des terres agricoles en biologique. Le Conseil des Etats ayant refusé en décembre 2020 le projet de Politique agricole 2022-2025 (PA «2022+), celui-ci devra être revu par le Conseil fédéral et la comparaison avec F2F et la nouvelle PAC sera pertinente.

De manière plus immédiate, F2F stipule que l’objectif de durabilité devra être pris en compte dans tous les accords bilatéraux de l’UE. L’harmonisation entre les clauses environnementales de l’UE et de  la Suisse (ex : accord avec l’Indonésie) renforcerait leur acceptabilité et leur impact. Les implications d’une éventuelle taxe carbone sur les importations doivent aussi être analysées.  Plus généralement, F2F promeut une action internationale, qui concerne aussi la Suisse, dans le domaine de la normalisation (Codex), de l’étiquetage, et des activités internationales globales (ex : Sommet des NU sur le Système alimentaire mondial de 2021).

Le Green Deal prévoit de proposer en mars 2020 une stratégie de biodiversité, incluant explicitement la coopération transfrontalière et tenant compte du réseau Natura 2000. Cela a clairement une implication pour la Suisse, tout comme la nouvelle stratégie forestière.


Arbeitsgruppe Migration, Handel und Investitionen

Das Freizügigkeitsabkommen und das Schengener Abkommen integrieren die Schweiz migrationsrechtlich weitgehend in den Binnenmarkt. Das bezieht sich indessen nur auf Angehörige der Mitgliedstaaten und Reisende. Die Zusammenarbeit im Asylbereich und der Arbeitsmigration bleibt indessen ad hoc punktuell; die Schweiz hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der Asylpolitik in der EU und der Lösung deren Probleme. In der Frage der Rückübernahmen gibt es nur ansatzweise eine Koordination. Kaum nennenswerte Koordination gibt es in Bezug auf wirtschaftliche Abkommen, welche vor Ort Chancen und Arbeitsplätze für junge Menschen schaffen könnte, gerade auch in der Landwirtschaft, deren Exportmöglichkeiten die schweizerische Landwirtschaftspolitik wesentlich erschwert. Die Arbeitsgruppe nimmt sich dem Dreieck von Migration, Handel und Investitionen an und prüft Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit und Koordination mit der Europäischen Union. Als Grundlage dienen u.a. das Paper von Thomas Cottier und Anirudh Shingal, Migration, Trade and Investment: Towards a New Common Concern of Humankind, 55 Journal of World Trade 51-76 (2021) und die 2020 abgeschlossene Dissertation von Rosa Losada, Transnationaler Migrationsdialog und Migrationspartnerschaften in der Schweiz: Historische Entwicklung, Bestand und Reformbedarf.

Zum Hinschied von Franz A. Blankart (1936-2021)

„ Dies festgestellt“, so schloss Franz A. Blankart regelmässig die Darlegung eines Problems, um gestützt darauf Folgerungen zu entwickeln, für die Europapolitik, für die Welthandelspolitik, für das Wohlergehen des Landes. Seine philosophische Ausbildung prägte ihn im Denken und Handeln, das stets überlegt war. Aus ihr entstammt sein berühmter Satz, der zu seinem Vermächtnis zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union wurde: „Beitrittsfähig sein, um nicht beitreten zu müssen“.

Ich verdanke ihm meine Anstellung im BAWI im Jahre 1986, zurück von Cambridge mit einem theoretischen Rucksack im Verfassungs- und Völkerrecht, und angeblich ungeeignet für die praktische Arbeit. Ich verdanke ihm meine zehn interessantesten Berufsjahre als Unterhändler in der Uruguay Runde des GATT und im Rahmen der EWR-Verhandlungen. Er brachte uns die Kunst der Diplomatie bei; vor allem die Fähigkeit, zuzuhören und zu erfassen, welche Probleme und Bedürfnisse die andere Seite hat. Wir haben ihn als Chef erlebt, der zu delegieren wusste. Ein Chef vor allem, der Vertrauen schenkte. Das hat mich am meisten beeindruckt und auch für meine spätere Tätigkeit geprägt: mit breit formulierten Aufträgen zu arbeiten, für die Ergebnisse einzustehen und dafür Verantwortung zu übernehmen. In einer von Verbänden und Parteien dominierten Landschaft war es ihm auch ein in der Bundesverwaltung seltenes Anliegen, den Kontakt mit der Wissenschaft zu pflegen und selbst sein Wissen weiterzugeben.

Wie viele von uns litt er am aufsteigenden Populismus und an der zögerlichen Europapolitik der Schweiz. Seine Krönung war die Leitung der EWR-Verhandlungen, zugleich auch seine grösste Enttäuschung, als der von ihm massgebend geprägte Vertrag am 6. Dezember 1992 scheiterte. Er blieb bei seiner Überzeugung, dass der EWR-Vertrag den Mantras und Besonderheiten der Schweiz am besten entspricht, ohne aber längerfristig einen Beitritt zur Union auszuschliessen. Anfangs dieses Jahres ist in er aller Stille von uns gegangen. Seine Persönlichkeit und sein Denken werden uns in diesen schwierigen Zeiten weiterhin begleiten. Valet!

Thomas Cottier

Das institutionelle Abkommen und der Rückhalt beim Souverän

Mit einer gewissen Regelmässigkeit wird behauptet, das institutionelle Abkommen (InstA) habe keine Zukunft. Gar vom faktischen Tod ist zuweilen zu lesen. Doch welchen Stand hat das Rahmenabkommen eigentlich in der Bevölkerung? Eine Übersicht der jüngeren Meinungsumfragen schafft Klärung und steht in einem gewissen Kontrast zur vorherrschenden Haltung in der Politik.

Das institutionelle Abkommen und der Rückhalt beim Souverän

Editorial Thomas Cottier: Zum Jahresanfang

Liebe Mitglieder der Vereinigung La Suisse en Europe

Ich hoffe, Sie haben das neue Jahr gut begonnen. Während uns die Pandemie weiterhin belastet und begleitet, ist der Zusammenbruch und das Ende des populistischen Regimes in den USA ein Grund zu grosser Hoffnung, die auch Europa und unsere Beziehungen zur Union im neuen Jahr beflügeln wird. Auf der Agenda steht die Debatte und der Kampf um das Rahmenabkommen, der sich dieses Jahr entscheiden muss. Die Fakten sind ermutigend. Wie der beiliegende Bericht von Fabian Schmid zeigt, haben sich die Umfragen stets mehrheitlich für das Abkommen ausgesprochen. PolitikerInnen und Verbände, denen das nicht passt, ignorieren diese Tatsache und behaupten weiterhin, dass das Abkommen vor dem Souverän keine Chance habe. Darin lässt sich erkennen, wer in der Schweiz regiert: Es sind gewisse Verbände und deren Funktionäre, und den Medien gelingt es nicht, dies zu durchschauen. Je mehr man sich auf die Volkssouveränität beruft, umso weniger ernst wird diese genommen. Das gilt selbst für den Bundesrat, der die klaren europapolitischen Entscheidungen von Volk und Ständen in den letzten Jahren ängstlich ignoriert. Immer noch ist er mutlos geprägt durch die Angst vor der SVP und ihren ExponentInnen. Der Einbruch des Populismus und sein wahres Gesicht, wie wir es anfangs des Jahres in Washington erfahren haben, wird auch in der Schweiz nicht ohne Wirkung bleiben. Diese Politik, welche Ressentiments, Ängste, Frustrationen, Ausländerfeindlichkeit und romantische Vorstellungen der Souveränität bewirtschaftet und damit auch in den Medien übermässig Aufmerksamkeit geniesst, hat keine Antworten auf reale Probleme, sei es die Bekämpfung der Pandemie oder die Gestaltung Europas unter Berücksichtigung der geopolitischen Entwicklungen. Die Bevölkerung merkt dies zusehends.

Wir werden auch klar den Unterschied zwischen Brexit und der Schweiz hervorheben. Die Trennung und der Handelsvertrag lassen Grossbritannien vereinfacht gesagt auf die Grundsätze im Freihandelsvertrag von 1972 mit den EFTA-Staaten zurückfallen. Der Vertrag verzichtet mit Ausnahme Nordirlands auf den Verweis auf EU-Recht und hängt in zentralen Bereichen wesentlich von einseitigen Anerkennungen der Äquivalenz ab. Er schafft damit eine ganz andere Ausgangsbasis als die bilateralen Verträge mit der Schweiz, die im Wesentlichen auf der Übernahme von EU-Recht beruhen und über die Jahre einen viel tieferen Integrationsgrad als das neue Handelsabkommen der EU mit Grossbritannien beinhalten. Das neue Handelsabkommen bildet daher lediglich den Anfang eines neuen Bilalteralismus, mit all seinen Schwierigkeiten und Frustrationen. Der Economist nannte es am 2. Januar zutreffend Britain’s Swiss Role. Pikant ist dabei, dass die Schweiz und Grossbritannien in ihren Mind the Gap Verträgen so weit wie möglich die Errungenschaften des EU-Rechts bilateral weiterführen.

Für das Jahr 2021 sind unsere Ziele damit klar. Wir werden sie im Rahmen der PSE mit Nachdruck verfolgen und regelmässig darüber auf der Website und per E-Mail berichten. Wir arbeiten daran, zeitgemässe Antworten auf die Frage der Souveränität zu geben und die oft missverstandene Rolle des Europäischen Gerichthofes in der Streitbeilegung zu klären. Wir leisten unseren Beitrag auch damit, dass wir künftige Problemfelder identifizieren, die notwendige Abkommen mit der EU verlangen und daher über die sattsam bekannten drei Themen in den gegenwärtigen Verhandlungen (Lohnschutz, Sozialrechte, Subventionen) hinausgehen. Zu diesem Zweck haben wir drei Arbeitsgruppen gebildet zu Fragen der Klimapolitik, der digitalen Wirtschaft und der Migration. In allen drei Bereichen wird eine enge Zusammenarbeit mit der Union erforderlich sein und ein Rahmenabkommen daher unentbehrliche Grundlage bilden. Es würde mich freuen, wenn Sie sich für die eine oder andere Arbeitsgruppe interessieren. Der Kontakt mit den Mitgliedern ist mir und dem Vorstand ein wichtiges Anliegen.

Namens des ganzen Vorstandes wünsche ich Ihnen in diesem Sinne ein hoffungsvolles Jahr! Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Durch die Pandemie bedingt werden wir die nächste Generalversammlung erneut erst im Herbst durchführen und freuen uns, Sie spätestens bei dieser Gelegenheit hoffentlich wieder live begrüssen zu können.

Mit besten Grüssen

Thomas Cottier, Präsident ASE