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Paper von Thomas Cottier, Christian Etter und Jean-Daniel Gerber: “Die Schweiz ohne Rahmenabkommen mit der EU: Folgen und Optionen”

Die nachfolgende Analyse diskutiert den geopolitischen Hintergrund mit seiner zunehmenden Instabilität und die Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten. Das Papier befasst sich mit dem damit verbundenen weltweiten Bedeutungsgewinn der Regionalisierung – insbesondere auch in Europa. Die Haltung der EU bei Abwesenheit des Rahmenabkommens wird dargelegt: Verzicht auf Aufdatierungen bestehender und Aushandlung neuer bilateraler Abkommen, es sei denn, sie liegen im Interesse der EU. Die Option eines Drittstaatsverhältnisses wird erläutert: Beschränkung auf das Freihandelsabkommen von 1972 und dessen allfällige Neuverhandlung, die – wenn sie überhaupt gelingt – viel Zeit beanspruchen und Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben wird. Die trotz der grundlegenden Bedeutung der WTO beschränkte Eignung derselben als Rückfallposition wird aufgezeigt sowie die Gründe, weshalb die Vorstellung von «Global Switzerland» die Realitäten der aktuellen Blockbildung und der global zunehmenden Unsicherheiten verkennt. Die engen Grenzen und beschränkte Wirkung einseitiger Übernahmen von EU-Recht und anderer interner Massnahmen werden erläutert: Marktzugangsrechte sind damit nicht verbunden und ein dem Swisslex-Paket der 90er Jahre vergleichbare Rechtsetzungsprogramm steht nicht zur Verfügung. Allfällige Reformprojekte wären innenpolitisch höchst umstritten und würden die Spannungen zwischen den Sozialpartnern und zwischen der Industrie und Landwirtschaft erhöhen. Und selbst wenn es gelänge, einen solchen Plan B zu entwerfen, wird daran erinnert, dass die Umsetzung des Reformpakets nach der Ablehnung des EWR-Beitritts mehr als 10 Jahre beanspruchte, während denen die Schweiz in eine Rezession geriet. Schliesslich diskutiert das Papier die Alternativen EWR- Beitritt und EU-Beitritt und die damit verbundenen politischen Hindernisse.

Mit der kurzsichtigen Entscheidung vom 26.5.2021, die Kompromisssuche für das institutionelle Rahmenabkommen aufzugeben, hat der Bundesrat eine schwere Verantwortung übernommen. Mit der Nichtunterzeichnung des Rahmenabkommens verhindert er eine effektive Diskussion durch Parlament und Schweizervolk über die Vor- und Nachteile des wichtigsten aussenpolitischen und aussenwirtschaftspolitischen Vorhabens der letzten 30 Jahre. Er wird als Hauptverantwortlicher für die kommenden Verwerfungen der Beziehungen Schweiz – EU und die damit verbundenen Probleme und Wohlfahrtsverluste dastehen. Es liegt nun am Parlament, seine verfassungsrechtliche Verantwortung in der Aussenpolitik wahrzunehmen und den Fehlentscheid des Bundesrates zu korrigieren.

 

Das vollständige Paper können Sie >hier lesen.

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