Übernahme des EU-Rechts in den Marktzugangsabkommen: Kein EU-Diktat sondern Sachzwang von Silvio Arioli
1. InstA und die Alternativen 1.1. Zugang zum Binnenmarkt Ein Binnenmarkt wird gebildet durch einheitliches Recht, d.h. durch eine einheitliche Rechtsetzung und Rechtsanwendung. Nur Recht, das auf dem ganzen Gebiet eines Binnenmarktes in gleicher Weise gilt, kann gewährleisten, dass die Wirtschaftsakteure innerhalb des Binnenmarktes überall tätig sein können. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Binnenmarkt ist folglich […]