Die Europa-Initiative: Ziele und Text in Kürze von Thomas Cottier

Die Europa-Initiative verankert den Grundsatz einer aktiven Integrationspolitik in der Bundesverfassung und legt europapolitische Ziele fest, die in die Zukunft weisen. Wie die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Integration aussehen soll, wird der Politik überlassen. Bereits heute unterstützt sie die laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III.

  1. Die Initiative für eine starke Schweiz in Europa verfolgt drei Ziele:
    • Sie verankert die überfälligen längerfristigen Ziele der Europapolitik in der Bundesverfassung und geht über Markbeteiligung und die Bilateralen III hinaus. Sie strebt eine enge Zusammenarbeit namentlich in der Klima- und Kulturpolitik an und schliesst Sicherheitsfragen nicht aus, die heute immer wichtiger werden.
    • Sie verankert den Grundsatz einer aktiven Europapolitik in der Bundesverfassung und markiert so die Abkehr vom Grundsatz der wirtschaftlichen Integration und politischen Abstinenz sowie von einer Politik des Nachvollzugs ohne Mitgestaltung.
    • Sie unterstützt und begleitet die laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III in einem kritischen Zeitpunkt. Sie gibt allen, die diese Verhandlungen zum Erfolg führen wollen, heute die Möglichkeit, ihre Unterstützung aktiv mit der Unterzeichnung der Initiative zum Ausdruck zu bringen. Sie müssen nicht auf ein Referendum zu den Bilateralen III warten. Eine Abstimmung über die Initiative wird zeitlich erst nach der Entscheidung über die Bilateralen III stattfinden und präjudiziert deren Ausgang nicht. Sie ist Rückversicherung und Zukunftsprojekt zugleich.
  1. Der Text der Europa-Initiative:
    • Die Initiative ist kurz gehalten und beschränkt sich auf Ziele der Aussenpolitik in Europa. Sie ergänzt Art. 54 der Bundesverfassung. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt der Politik überlassen. Sie zementiert weder den bilateralen Weg, noch fordert sie einen ERW- oder EU-Beitritt. Sie ist offen für andere und künftige Lösungen in einem Europa variabler Geometrien und in einem sich wandelnden globalen und kontinentalen Umfeld. Die Verfassung bleibt diesbezüglich offen.
    • Die Europa-Initiative gliedert sich in drei Abschnitte und die Übergangsbestimmungen:
    • Absatz 1 betont in Abkehr bisheriger Politik und ein aktives Engagement unseres Landes im europäischen Integrationsprozess. Wir wollen vom Nachvollzug wegkommen und unsere Souveränität aktiv einbringen und mitgestalten. «Die Schweiz ist unsere Heimat, aber die Heimat der Schweiz ist Europa» (Peter von Matt). Das wird hier zum Ausdruck gebracht.
    • Absatz 2 erteilt den verfassungsrechtlichen Auftrag, eine gesicherte und entwicklungsfähige Teilhabe am EU-Binnenmarkt, aber auch an andern Politiken zu führen und diese vertraglich abzusichern. Der Katalog ist offen in der Zeit, betont aber Klimapolitik und Kulturpolitik als vordringliche Anliegen der Initianten besonders. Beide Elemente fehlen bis heute. Das gleiche gilt auch Fragen der Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik.
    • Absatz 3 regelt das Erfordernis flankierender Massnahmen zum Schutze der demokratischen und föderalen Grundwerte unseres Landes. Sie gewährleisten die Nachhaltigkeit. Diese Massnahmen haben sich im Rahmen der jeweils geltenden Verträge zu bewegen.
    • Die Übergangsbestimmungen legen fest, dass Verträge und Umsetzungsakte jeweils innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt werden müssen und keinen Verzug erlauben. Diese Vorschrift gilt auch in der Zukunft und findet auf jedes neue Verhandlungspaket Anwendung.
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