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2025: Die USA, die EU und die Schweiz von Thomas Cottier

Die politischen Umwälzungen in den USA sind nicht nur von grosser Bedeutung für die EU, sondern auch für die Schweiz, ihre Handelspolitik und die Neutralität. Der Beitrag von ASE-Präsident Thomas Cottier schlägt einen European Defence Treaty vor, an dem sich auch die Schweiz zur Verteidigung der Demokratie anschliessen muss. Die Tage der immerwährenden Neutralität sind mit der zweiten Zeitenwende gezählt.

Hier, geht es zum Beitrag von Thomas Cottier (PDF).

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Schweiz – EU: 10 Klarstellungen von Philippe Nell

Die Verhandlungen über ein neues und drittes Paket bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wurden im Dezember letzten Jahres  abgeschlossen. Seitdem greifen die Gegner – insbesondere die nationalistische und konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) – das Paket mit meist demagogischen und falschen Behauptungen an. ASE-Vizepräsident Philippe Nell widerlegt die zehn wichtigsten Behauptungen der Gegner der Bilateralen III in einem kurzen Argumentarium. Sein Ziel: Die Diskussion über das Abkommenspaket auf eine sachliche Ebene zu bringen.

Klicken Sie hier, um zu den Klarstellungen zu gelangen.

Europäisches Vademecum von Maurice Wagner

Seit die Schweiz ihr bilaterales Verhältnis zur EU stabilisieren und weiterentwickeln will, ist in Schweizer Medien und Öffentlichkeit auch viel vom Vertragspartner Europäische Union die Rede. Dabei zirkulieren manche Halb- und Unwahrheiten. Maurice Wagner hat sich deshalb die Mühe gemacht, die wichtigsten Fakten zur EU, ihren Institutionen und ihrem Funktionieren in einem Vademecum (in englisch) zusammenzutragen. Möge es der Versachlichung der Diskussion über die EU in der Schweiz dienen.

Hier geht es zum Vademecum (PDF, in englisch).

Bauern und Europa-Blinde von Daniel Woker

Bald könnte die schweizerische Regierung fünf Vertreter mit Landwirtschaftshintergrund, aber offensichtlich nur einen klarsehenden Europäer aufweisen. Bauernstaat Schweiz, freischwebend als Neutrum im Weltall?

 

Abgesehen von den SVP-Bundesräten Guy Parmelin und Albert Rösti haftet auch die beiden SP-Regierungsmitglieder ein Hauch von Stallgeruch an: Beat Jans in seiner Ausbildung, Elisabeth Baume-Schneider als Halterin von Schwarznasen-Schafen, was ihr, Berichten gemäss, entscheidende bäuerliche Stimmen beim Sieg über Konkurrentin Eva Herzog eingebracht habe. Bauernpräsident Markus Ritter befinde sich, so Insider aus dem Bundeshaus, heute auf geradem Weg in die Landesregierung.

Einem Interview mit der Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter ist zu entnehmen, wie wenig ihr die europäische Verankerung der Schweiz bedeutet. Bislang scheint nur Jans bereit, Herzblut für die letzte Brücke der Schweiz zum EU-Europa, die erfolgreich ausgehandelten Bilateralen III, zu vergiessen.

 

Goldene Zeiten für Agrarsubventionen

Ritter findet, dass Bauern, im Gegensatz zu Juristen, doch den ganzen Tag und jeden Tag aktiv tätig seien. Dies, wie er noch vor kurzem mit Zipfelmütze auf erhobenem Haupt verkündete, zu sehr geringem Lohn. Damit wird klar, dass künftig Agrarsubventionen im Bundesrat von Beginn weg auf drei Stimmen zählen können, Schuldenbremse hin oder her.

Dies in einem Land mit einem tiefen einstelligen Prozentsatz der arbeitenden Bevölkerung in der Landwirtschaft, das aber für seinen Wohlstand geradezu verzweifelt auf intakte internationale Kontakte angewiesen ist – etwa mit Blick auf Handelsaustausch und qualifizierte Arbeitskräfte, ebenso wie im Tourismus sowie in Forschung und Ausbildung.

Immerhin dürfte die Wahl von Ritter das von schweizerischen Europagegnern als Alternative zum EU-Binnenmarkt angepriesene Freihandelsabkommen mit den USA weiter in die Ferne rücken. Ein solches ist, wenn überhaupt, nur zum Preis von höheren amerikanischen Lebensmittelimporten erhältlich. Was gerade in einem Bauernstaat Schweiz unmöglich erscheint. Dessen parlamentarische Hauptvertretung traf sich am vergangenen Wochenende in Balsthal.

 

Die SVP trump(ft) in Balsthal auf

Vom Altmeister der Europhobie und EU-Verteufelung, Alt- Bundesrat Christoph Blocher, war anlässlich der SVP-Delegiertenversammlung nichts anderes zu erwarten als die alte Lügen-Leier vom Kolonialvertrag, die er einmal mehr vortrug. Bekanntlich versuchen nacheifernde Epigonen – wie etwa Vizepräsident James David «JD» Vance in den USA oder auch Ex-Präsident Dimitri Medwedew in Russland – jeweils den grossen Führer an Radikalität noch zu übertrumpfen. So in Balsthal Nationalrat Marcel Dettling, als Präsident der SVP einer der Nachfolger von Blocher, der als Politclown auftrat, ausgerüstet mit Hellebarde, Peitsche und Gesslerhut-Vergleich, um die Emotionen gegen Brüssel im Volk weiter anzuheizen.

Ausgerechnet Gessler, ein Tribun der Habsburger, welche ursprünglich Schweizer waren, dann Österreicher in einem Land, in dem im Moment ein rechter und rabiater Europagegner die Macht zu übernehmen droht. Allerdings dürfte es sich lediglich um eine Frage der Zeit handeln bis Alt-SVP-Nationalrat Roger Köppel, schweizerisches Vorstandsmitglied in der Internationale der Rechten Reaktion, auch der schweizerischen Anti-EU Kampagne mit einem Kick(l) weiter Schwung zu geben versucht.

Das ganze unwürdige Schauspiel in Balsthal – ein direkter Affront gegenüber unseren europäischen Partnerländern, welche alle die angeblich die Peitsche schwingende EU verkörpern – kam von Seiten der wählerstärksten Partei der Schweiz. Die mit zwei Vertretern in der Landesregierung sitzt, welche bislang weder ein abschließendes Urteil über den erfolgreich ausgehandelten Vertrag der Bilateralen III, noch über die Art der Verabschiedung – einfaches Volksmehr oder doppeltes Mehr von Volk und Ständen – gefällt hat.

 

Die Bundespräsidentin bleibt ambivalent

In einem grossen Interview in allen Tamedia-Medien hat es Bundespräsidentin Keller-Sutter unterlassen, genau hier Klartext zu sprechen. Sie erwähnt lediglich die letzte Entscheidung über die Bilateralen III durch das Volk, ohne zu präzisieren, dass Gesetz und Praxis klar sind: ein einfaches Volksmehr genügt.

Auch anderes, was sie im Interview sagt oder eben gerade nicht sagt, lässt aufhorchen. Mit Präsident Wolodimir Selenski habe sie am WEF in Davos über die Möglichkeit der neutralen Schweiz als Begegnungs- oder gar Verhandlungsort eines Friedens zwischen der Ukraine und Russland gesprochen. Kein Wort zum auf Seiten Europas und – zumindest bis zur Präsidentschaft von Donald Trump – des ganzen Westens bislang geforderten «gerechten Frieden». Ein Friede, der den ruchlosen Aggressor Wladimir Putin nicht noch belohnt und ihm damit Appetit für weitere Vorstösse nach Westen macht. Als wäre die Schweiz, jedenfalls eine klare Mehrheit aller Schweizerinnen und Schweizer, nicht ebenso empört und betroffen wie andere Europäer angesichts des russischen Revisionismus.

Die Bilateralen III habe die Schweiz «für die Wirtschaft» ausgehandelt, so Keller-Sutter weiter. Dafür «Begeisterung zu zeigen», sei nicht die Aufgabe des Bundesrates. Allenfalls sollten ihr Nachhilfestunden in zeitgenössischer Schweizer Geschichte gegeben werden: Aussenpolitische Vorlagen wie die Bilateralen III müssen von unseren Regierungsmitgliedern mit Herzblut in allen Teilen der Schweiz vertreten werden, so von Keller-Sutter ganz speziell im eher konservativ und bäuerlich geprägten Osten. Wie dies Beat Jans im nördlichen Grenzkanton Basel tun wird. Sonst haben sie keine Chance beim Stimmvolk.

Und nein, die Bilateralen III will und braucht die Schweiz nicht «nur» wegen der Wirtschaft, sondern ebenso wegen ihrer politischen und emotionalen Brückenfunktion mit unserem Heimatkontinent Europa. Oder wie das Schriftsteller Peter von Matt glasklar ausgedrückt hat:  «Unsere Heimat ist die Schweiz, aber die Heimat der Schweiz ist Europa».

Aussenpolitik 1994 und 2024: Plus ça change… von Daniel Woker

Die wie jedes Jahr hochinteressante Ausgabe 2025 von DODIS (Diplomatische Dokumente der Schweiz) zum aussenpolitischen Jahr 1994 – nach Freigabe durch das Bundesarchiv nach Ablauf der 30-jährigen Sperre – beginnt mit dem Satz: «Die schweizerische Aussenpolitik muss mit dem Volk rechnen». Was 1994 galt, gilt heute noch, und wie: Plus ça change, plus ça reste la même chose.

 

Entsprechend beginnt die gewichtige Publikation, immerhin eingeleitet durch eine rund 20-seitige konzise Zusammenfassung, mit aussenpolitisch relevanten Abstimmungen im Jahre 1994. Es folgen verschiedene Abschnitte, namentlich zu Migration, Besuchsdiplomatie, Aussenhandel, bilateralen Abkommen (EU!) und international relevanter Medienpolitik. Von speziellem Interesse in den DODIS-Bänden sind jeweils die Protokolle der Beratungen im Bundesrat.

 

Die Vorlage von Bundesrat und Parlament zur Erlaubnis von Auslandeinsätzen schweizerischer Soldaten, hier speziell was friedenserhaltende UNO-Missionen mit Blauhelmsoldaten anbelangt, wurde vom Volk verworfen. Dadurch wurde ein Meilenstein gesetzt, der grundsätzlich unverändert heute noch eine scheinbar unüberwindliche Schranke zum Einsatz der Schweizer Armee jenseits Landesgrenzen aufgerichtet hat. Kleinere Ausnahmen wie namentlich KFOR, die Friedensmission im Kosovo, bilden die Ausnahme, weil da schweizerische Interessen überwiegen – die grosse Anzahl von Migranten in der Schweiz aus dem ehemaligen Unruhegebiet und dem heutigen Staat Kosovo. Der Blauhelmentscheid erscheint als zeitgenössische Ausprägung des historisch bedingten «Mischet Euch nicht in fremde Händel». Das liest sich im Protokoll der damaligen Bundesratssitzungen so: Es bestehe ein zunehmendes Misstrauen der Bevölkerung gegenüber aussenpolitischen Vorlagen, Christoph Blocher finde mit seinem nationalkonservativen Kurs vermehrt Zustimmung und schliesslich ein erstaunlicher – oder von ihm wohl doch nicht überraschender – Kommentar von Dölf Ogi, offensichtlich auch gegen die eigene Partei gerichtet, dass Rechtsparteien an Boden gewinnen würden.

Die Annahme der Alpeninitiative mit Restriktionen bei der europaweiten Alpenüberquerung schien für einen Moment das nach dem EWR-Nein von 1992 sorgfältig wieder aufgebaute Verhältnis der Schweiz zur EU in Gefahr zu bringen, was dann allerdings via gesetzliche Umsetzung der Initiative kein Thema mehr war. Dass nicht nur Naturfreunde der Initiative zustimmten, sondern eine unheilige Allianz von linken und rechten Nationalisten war ebenfalls ein Thema.

 

Stich gegen Blocher

Von der nationalistischen Rechten, so den Schweizer Demokraten und der damals von Blocher präsidierten AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz; heute Pro Schweiz) heftig bekämpft wurde der Beitritt der Schweiz zur UNO-Antirassismuskonvention, welcher aber auch dank einem engagierten Votum von Bundesrat Stich in einer SRF-Arena vom Volk angenommen wurde. So wie er sich 1992 für den ebenfalls erfolgreichen Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen (Weltbank und Währungsfonds) ins Zeug gelegt hatte. Eine Lehre, die heute mehr denn je gilt. Ohne beherzten Einsatz der Regierung sind aussenpolitische Abstimmungen nur schwer zu gewinnen. Darum heute auch die in den grossen Medien der Schweiz aufgeworfene Frage, ob der aktuelle Aussenminister Ignazio Cassis der richtige Mann für die anstehende Aufgabe der Verteidigung der Bilateralen III sei.

 

Migration und EU

Diese zwei Dauerbrenner helvetischer Politik waren schon 1994 aktuell. Zwei rechtsnationalistische Initiativen zur Begrenzung der Zuwanderung, eine von der SVP und eine von den Schweizer Demokraten, wurden im Bundesrat ausgiebig und generell negativ beraten. Letztere wurde gar dem Parlament zur Ungültigerklärung weitergeleitet, was 1996 denn auch ausserordentlicherweise geschah. Auslöser solcher Initiativen waren insbesondere Kosovaren, die aus ihrem damals noch einen Teil von Serbien bildenden Land vertrieben wurden.

In den Beziehungen zur EU, durch das schweizerische Nein zum EWR 1992 nachhaltig zerrüttet, fanden 1994 die ersten behutsamen Schritte statt, die 1999 zu den Bilateralen I führen sollten. Auf der Basis einer Umfrage des EDA wurde – schon damals – eine schleichende Aushöhlung des bilateralen Verhältnisses zu Partnerländern, insbesondere Deutschland, beklagt. Was letztlich allein, so EDA-Staatssekretär Jakob Kellenberger im Fazit der Umfrage, durch einen Beitritt zur EU korrigiert werden könne. Im selben Jahr wurde Kellenberger vom Bundesrat mit der Verhandlungsführung gegenüber der EU betraut.

 

Auslandsreisen, Aussenhandel und ein Gipfel

Nicht weniger als drei schweizerische Minister reisten 1994 nach Russland, wo damals eine freiheitliche Aufbruchstimmung herrschte. Aussenminister Flavio Cotti und Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz kamen mit positivem Fazit zurück, Justizminister Arnold Koller musste dagegen in Moskau dornige Fragen zu Umtrieben der russischen Mafia in der Schweiz aufnehmen. Bemerkenswert der Bericht von Bundesrat Delamuraz über Reisen nach Indonesien und Vietnam, gemeinsam mit Vertretern der schweizerischen Wirtschaft, wo er schon damals die heute sprichwörtliche Dynamik und das Zukunftspotenzial des Fernen Ostens hautnah erlebte und von dessen Zukunftspotenzial für die schweizerische Wirtschaft schwärmte.

In der umgekehrten Richtung wurde zum usanzgemäss einzigen Staatsbesuch pro Jahr in der Schweiz Lech Walesa, Präsident von Polen, empfangen; eine Premiere für einen Gast aus Mitteleuropa

1994 war das Jahr des Übergangs vom GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) zur Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization); die energische deutsche Kandidatur von Bonn als Sitz dieser neuen Organisation rief in Bern Besorgnis hervor. Grosszügige Bauvorhaben in der Rhonestadt und die internationale Reputation von Genf triumphierten aber über die nach dem Umzug nach Berlin wieder beschauliche ehemalige Hauptstadt der Bundesrepublik.

 

Das internationale Genf war 1994 auch Ort eines Gipfeltreffens zwischen dem Präsidenten der USA, damals Bill Clinton, und Hafiz al Assad, dem Vater im syrischen Diktatorenduo. Clintons Grussworte an die Schweiz enthielten, nach der üblichen Einleitung zur schweizerischen Neutralität, ausdrückliches Lob für internationales Ausgreifen der Schweiz sowohl beim Einbinden der zentralasiatischen Stan-Staaten in die Bretton Woods Organisationen als auch   für ihre Hilfe an Palästinenser.

 

Medien und ein erster Schuldenbremser

Was heute von den Abbauern der SRG/SSR (Halbierungsinitiative und 10-Prozent-Kürzung durch SVP-Medienminister Albert Rösti) versucht wird, fand schon 1994 einen Vorläufer, indem die Bewilligung für ein Schweiz-Fenster des privaten deutschen Senders RTL im Bundesrat nur dank einem «Stichentscheid durch Stich» keine Gnade fand.

Finanzminister und Bundespräsident Otto Stich, im Bild bereits auf dem Einband zum DODIS-Band 1994 anlässlich der erwähnten Arena-Sendung zur Anti-Rassismusskonvention, wird auch die Ehre des Schlussbildes zuteil. Dies in Form der Entgegennahme eines riesengrossen Sparschweins, habe er doch, so weiss DODIS zu berichten, bei praktisch jeder Bundesratssitzung vor Ausgaben in den Vorlagen seiner Kollegin (Ruth Dreifuss) und seiner fünf Kollegen (Flavio Cotti, Jean-Pascal Delamuraz, Arnold Koller, Adolf Ogi und Kaspar Villiger) gewarnt.

 

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Soutenons l’accord négocié entre la Suisse et l’UE par Maurice Wagner

Les négociations entre la Suisse et l’UE sur les Bilatérales III sont terminées. Les résultats les plus importants, esquissés ci-dessous, montrent, que la Suisse a obtenu un bon accord. Être patriote, c’est soutenir ce nouvel accord, car il consolide la position de la Suisse vis-à-vis de l’UE.

La tradition d’ouverture de la Suisse a largement contribué à sa prospérité. Aujourd’hui, un enjeu majeur pour le pays est de préserver et de renforcer cette prospérité. Un pilier central de la stratégie de la Suisse doit résider dans le maintien de son ouverture vers les pays de l’Union européenne (UE), avec lesquels elle partage tant de valeurs, et dans le développement de ses relations avec l’UE, son principal partenaire économique. Bien que des puissances émergentes telles que la Chine, l’Inde, l’Indonésie ou encore le MERCOSUR méritent une attention particulière, elles ne sauraient remplacer l’importance stratégique de l’UE.

 

  1. L’accord négocié en 2024 entre la Suisse et l’UE

Bien que la teneur exacte de l’accord ne soit pas encore connue, des résumés des résultats des négociations entre Berne et Bruxelles, publiés par le Conseil fédéral, en esquissent les grandes lignes.

Il est important de souligner que l’adhésion de la Suisse à l’UE n’est pas envisagée, contrairement à ce que certains opposants aux négociations actuelles laissent entendre. Par conséquent, les critiques visant l’UE et sa prétendue bureaucratie excessive sont hors de propos.

 

  1. Règlement des différends – La question du juge étranger

En cas de litige non résolu entre la Suisse et l’UE, un tribunal arbitral, comprenant un juge suisse, pourra être saisi. C’est ce tribunal qui prendra la décision réglant le différend.

Contrairement aux affirmations des opposants, la Cour de justice de l’UE (CJUE) ne disposera d’aucun pouvoir décisionnel. Elle pourra uniquement émettre un avis juridique sur une question de droit européen, à la demande du tribunal arbitral.

Le mécanisme du tribunal arbitral, dans lequel siégera un juge suisse, représente une amélioration pour la Suisse.

 

  1. « Alignement dynamique » de la Suisse au droit de l’UE relatif au marché intérieur

Les résultats des négociations prévoient un alignement dynamique de la Suisse aux évolutions du droit européen dans les domaines du marché intérieur auxquels elle participe. Il n’est en revanche pas question de reprise automatique. L’application du droit européen en dehors des domaines pertinents pour la Suisse n’est pas non plus envisagée.

Certains milieux politiques suisses critiquent cet alignement, mais ils n’expliquent pas en quoi la législation du marché intérieur de l’UE, adoptée par les 27 États membres, pourrait être favorable à ceux-ci mais nuirait aux intérêts suisses.

L’alignement visé par les résultats des négociations respecte les procédures suisses (débats parlementaires, adoption par les Chambres fédérales, référendum), ce qui confirme son caractère non automatique et constitue une avancée par rapport à la situation actuelle.

Si la Suisse refusait sans raison acceptable d’adopter un texte européen pertinent, le tribunal arbitral pourrait exiger une compensation proportionnée. Le fait que l’on évoque une compensation « proportionnée » est un progrès, car la Suisse ne dispose actuellement d’aucun moyen pour garantir des mesures proportionnées en cas de litige.

 

  1. Clause de sauvegarde sur la libre circulation des personnes (LCP) et l’immigration

 

L’accord sur la libre circulation des personnes de 1999 (ALCP) comprend une clause de sauvegarde (article 14, alinéa 2), activée une seule fois par la Suisse, pour les ressortissants de Croatie (2023-2024).

Ceux qui demandent un durcissement de cette clause par l’introduction par exemple de contingents ne précisent pas quel problème concret ils cherchent à résoudre. Le fait est que la majorité des citoyens de l’UE résidant en Suisse ont un emploi, preuve de leur utilité pour l’économie suisse. Limiter leur nombre reviendrait à fragiliser les conditions-cadres qui font la force de la Suisse.

Que se passerait-il si des pays voisins, comme la France, l’Allemagne ou l’Italie, empêchaient leurs citoyens de travailler en Suisse ? Des secteurs clés comme la santé et l’hôtellerie-restauration en souffriraient gravement.

Concernant les travailleurs non européens, des contingents existent déjà, engendrant une bureaucratie importante. Comment les opposants au nouvel accord peuvent-ils réclamer à la fois une réduction de la bureaucratie et davantage de contingents ?

 

  1. Frais des travailleurs détachés en Suisse

 

Cette problématique rappelle celle des « plombiers polonais », redoutés en France en 2005, mais qui n’ont jamais causé de difficultés d’emploi.

Si les règles actuelles sur le remboursement des frais ne conviennent pas à l’Union syndicale suisse (USS), rien ne l’empêche de négocier des accords avec les employeurs pour garantir le paiement des montants suisses. Cependant, soyons réalistes : la Suisse ne peut pas forcer l’UE à modifier sa législation. Rejeter l’accord négocié pour cette raison serait disproportionné et ne se justifie donc pas.

 

  1. Consultation populaire avant 2028 : Where there is a will, there is a way!

 

Vouloir planifier une consultation populaire en 2028 reflète le manque d’enthousiasme de plusieurs membres du Conseil fédéral. Pour éviter un échec populaire, il devra faire preuve de détermination.

Il est irréaliste d’affirmer qu’un vote en 2026 ou 2027 est impossible. Attendre quatre ans est inacceptable, car, pendant ce temps, des secteurs clés comme la medtech et l’industrie des machines vont continuer à souffrir.

Les conseillers fédéraux Guy Parmelin et Ignazio Cassis pourraient ne plus être en poste en 2028 : une raison de plus pour organiser cette consultation pendant la législature actuelle.

 

  1. Remarques finales
  • La souveraineté suisse est en jeu. Sans les Bilatérales III, la Suisse verra sa souveraineté continuer à s’éroder progressivement. La situation suisse vis-à-vis de l’UE est comparable à celle des glaciers : leur érosion est imperceptible au quotidien, mais une fois disparus, il est trop tard pour agir.
  • Les Bilatérales III permettront à la Suisse d’accroître son influence au sein de l’UE sans en devenir membre.
  • Les Bilatérales III permettront à la Suisse de ne pas être contrainte, à terme, de quémander son adhésion à l’UE dans une position de faiblesse.

 

Conclusion

Sur la base des résultats des négociations, le futur accord devrait renforcer la position de la Suisse en lui conférant davantage de droits, que ce soit lors de l’élaboration des règles du marché intérieur, lors de leur mise en œuvre ou encore dans le cadre des mécanismes de règlement des différends.

Être patriote, c’est soutenir ce nouvel accord, car il consolide la position de la Suisse tout en favorisant une coopération ouverte avec ses voisins et partenaires. Un échec lors du référendum exposerait la Suisse à des cadres décidés par l’UE sans participation de la Suisse. Ce serait une « soumission librement consentie », ce que la population suisse ne souhaite certainement pas.

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Bilaterale III: Eine wichtige Etappe ist absolviert von Martin Gollmer

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein neues bilaterales Vertragspaket sind inhaltlich beendet. Was jetzt folgt, ist der innenpolitische Umsetzungsprozess, der unter Umständen erst 2028 in eine Volksabstimmung münden könnte. Das Vertragspaket ist gross, ebenso dessen Bedeutung für die Schweiz.

Nach neun Monaten und knapp zweihundert Sitzungen der Unterhändler ist ein wichtiges Zwischenziel erreicht: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein neues, drittes Vertragspaket – wir nennen es hier die Bilateralen III – sind materiell abgeschlossen. Das Paket umfasst institutionelle, handels-  und wettbewerbsrechtliche Regelungen für einzelne bilaterale Abkommen, Bestimmungen über den Zugang der Schweiz zu EU-Förderprogrammen, insbesondere zu den Forschungs- und Bildungsprogrammen Horizon Europe und Erasmus+, eine Vereinbarung über einen finanziellen Beitrag der Schweiz an die Bestrebungen der EU, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten  auf deren Gebiet zu verringern, sowie drei neue bilaterale Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.

Der Umfang und die Bedeutung dieses Pakets für die Schweiz lassen sich mit den folgenden zehn Punkten umreissen:

  1. Die Schweiz kann den seit 25 Jahren erfolgreich begangenen bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Mit der EU, der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Organisation Europas, ist die Schweiz auf vielfältige und enge Weise verbunden. Insbesondere ist die EU der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz.
  2. Mit den Bilateralen III kann die Schweiz ihren hindernisfreien partiellen Zugang zum EU-Binnenmarkt mit 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten sichern und ausbauen. Einen vergleichbaren Zugang hat kein anderes EU-Nichtmitgliedsland, selbst das einstige EU-Mitglied Grossbritannien nicht. Der EU-Binnenmarkt ist der grösste grenzüberschreitende Markt der Welt.
  3. Das Vertragspaket beinhaltet auch einen Rechtsrahmen für die Assoziierung der Schweiz an die EU-Förderprogramme für Bildung, Forschung und Innovation. Im Vordergrund stehen die Programme für Forschung «Horizon Europe» und für Bildung «Erasmus+». Die Beteiligung der Schweiz an diesen EU-Programmen tritt mit der Ratifizierung des Gesamtpakets in Kraft. Bis es so weit ist, gilt eine Übergangsregelung, die eine Beteiligung der Schweiz an einzelnen Programmen – etwa an Horizon Europe – schon ab 2025 ermöglicht. Die EU-Förderprogramme gehören weltweit zu den renommiertesten im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation.
  4. Die Bilateralen III sehen eine dynamische Übernahme von EU-Recht vor in Bereichen, in denen sich die Schweiz am EU-Binnenmarkt beteiligt (zurzeit: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, verarbeitete landwirtschaftliche Produkte und Anerkennung von Konformitätsbewertungen; neu auch: Strom und Lebensmittelsicherheit). Dynamisch heisst dabei fortlaufend – im Gegensatz zur gegenwärtigen laufenden Entwertung der bilateralen Verträge durch Stillstand bis mühsam die Übernahme neuen EU-Rechts ausgehandelt ist. Weil so schweizerisches und EU-Recht jederzeit übereinstimmen, schafft das Rechtssicherheit. Dynamisch heisst nicht automatisch: Der ordentliche schweizerische Gesetzgebungsprozess bleibt in Kraft. Bundesrat und Parlament können jederzeit Nein sagen zur Übernahme eines bestimmten EU-Rechtsakts. Auch die direktdemokratischen Rechte des Volks bleiben gewahrt: Ein Referendum gegen einen zu übernehmenden EU-Rechtserlass bleibt jederzeit möglich. Sagt die Schweiz definitiv Nein zur Übernahme eines Rechtsakts der EU, kann diese Ausgleichsmassnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Schweiz einen Wettbewerbsvorteil erhält. Diese Ausgleichsmassnahmen müssen verhältnismässig sein; ob dies der Fall ist, beurteilt notfalls ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht.
  5. Im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme wird das Mitspracherecht der Schweiz bei der Ausarbeitung von EU-Recht, das die Binnenmarktabkommen betrifft, ausgeweitet. Sie kann so erreichen, dass neues EU-Recht in diesen Bereichen schweizerische Eigenheiten berücksichtigt. Das ist ein Souveränitätsgewinn.
  6. Dem Schutz der Schweiz als dem kleineren Vertragspartner dient das neue Streitbeilegungsverfahren. Können die Schweiz und die EU bei Vertragsstreitigkeiten im Gemischten Ausschuss keine Einigung erzielen, kann jede Vertragspartei die Beurteilung des Falls durch ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht verlangen. Dieses muss den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beiziehen, wenn die Auslegung von EU-Recht strittig ist. Dessen Urteil ist für das Schiedsgericht bindend, aber auch für alle Mitgliedstaaten der EU und des EWR massgebend. Diese beteiligten sich entsprechend am Verfahren vor dem EuGH. Dieses richtet sich somit nicht gegen die Schweiz an sich. Über den Streit zwischen der EU und der Schweiz selbst entscheidet aber zuletzt immer das paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht.
  7. Die Zuwanderung aus der EU bleibt in der Regel an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Die umstrittene Unionsbürgerrichtlinie wird dabei von der Schweiz lediglich teilweise übernommen. Ausnahmen und Absicherungen sollen verhindern, dass es insbesondere zu einer unerwünschten Einwanderung in das schweizerische Sozialsystem kommt. Zusätzlich kann die Schweiz im Fall einer übermässigen Zuwanderung aus der EU eine konkretisierte Schutzklausel aktivieren. Dazu gelangt sie wie schon heute zunächst an den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU. Ist dort keine Einigung möglich, kann die Schweiz ein paritätisch besetztes Schiedsgericht einberufen. Dieses prüft, ob die Voraussetzungen für Schutzmassnahmen gegeben sind. Bei einem positiven Bescheid kann die Schweiz solche Massnahmen ergreifen. Führen diese zu einem Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen, könnte die EU Ausgleichsmassnahmen treffen. Diese müssen aber verhältnismässig sein.
  8. Der Schutz der schweizerischen Löhne bleibt im Rahmen der Bilateralen III weitgehend gewährleistet. Es gilt weiterhin der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». EU-Unternehmen müssen demnach bei Entsendungen von Arbeitnehmern in die Schweiz diesen die hiesigen Löhne zahlen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei den Spesen soll das Heimatlandprinzip gelten. Das heisst, aus der EU entsandte Arbeitnehmer erhalten Spesen nach den Ansätzen ihres Herkunftslandes und nicht nach den in der Schweiz geltenden Vorgaben. Diese Regelung ist auch in EU-Mitgliedstaaten umstritten und kann künftig vor allem in der Rechtsprechung des EuGH noch Anpassungen erfahren.
  9. Ein Akt der Solidarität ist es, dass die Schweiz sich verpflichtet, einen dem EWR-Vertrag vergleichbaren Beitrag an den Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in der EU zu leisten. Dieser sogenannte Kohäsionsbeitrag beträgt ab 2030 und vorerst bis 2036 350 Millionen Franken pro Jahr. Zurzeit zahlt die Schweiz einen Beitrag in der Höhe von 130 Millionen Franken jährlich. Der Schweizer Kohäsionsbeitrag fliesst nicht ins EU-Budget, sondern wird wie heute direkt in den unterstützten EU-Staaten für gemeinsam vereinbarte Projekte eingesetzt.
  10. Von den drei neuen Abkommen, die die Bilateralen III vorsehen, ist vor allem dasjenige über Strom von grosser Bedeutung für die Schweiz. Diese gilt als Stromdrehscheibe Europas und ist mit über 40 grenzüberschreitenden Stromleitungen eng mit dem Stromnetz ihrer Nachbarländer verbunden. Das Stromabkommen sieht nun vor, dass hiesige Akteure gleichberechtigt und hindernisfrei am europäischen Strombinnenmarkt teilnehmen können sowie an EU-Handelsplattformen, Agenturen und Gremien, die für den Stromhandel, die Netzstabilität, die Versorgungssicherheit und die Krisenvorsorge wichtig sind. Gleichzeitig soll der Schweizer Strommarkt geöffnet werden. Endverbraucherinnen und -verbraucher können mit dem Stromabkommen den Stromlieferanten in Zukunft frei wählen. Haushalt und Unternehmen unter einer gewissen Verbrauchsschwelle haben dabei die Wahl, weiterhin in der Grundversorgung mit reguliert Priesen zu bleiben oder (unter Berücksichtigung von Fristen und allfälligen Wechselgebühren) in diese zurückzukehren. Schweizer Stromversorger und Verteilnetzbetreiber können in der öffentlichen Hand und in der öffentlichen Verwaltung integriert bleiben.

Mit dem materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ist aber erst ein erster, wenn auch wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inkraftsetzung der Bilateralen III getan. Was jetzt folgt ist die juristische Bereinigung und Finalisierung des Abkommens. Daran schliesst dann die Paraphierung des finalen Textes durch die Chefunterhändler an. Das könnte im Frühjahr 2025 der Fall sein.

Gleichzeitig können mit dem materiellen Abschluss der Verhandlungen das schweizerische Gesetzespaket geschnürt und die für die innenpolitische Umsetzung erforderlichen flankierenden Massnahmen getroffen werden. Dann wird der Bundesrat voraussichtlich vor der Sommerpause 2025 die ordentliche Vernehmlassung zum Botschaftsentwurf eröffnen, bevor der Entwurf wahrscheinlich Anfang 2026 dem Parlament unterbreitet wird. Diese wird die Botschaft im gleichen Jahr beraten und verabschieden. Da die Parteien möglicherweise das umstrittene EU-Thema aus den Parlamentswahlen im Jahr 2027 heraushalten wollen, könnte es erst 2028 zu einer Volksabstimmung über die Bilateralen III kommen.

Was die Struktur der Botschaft ans Parlament betrifft, bevorzugt der Bundesrat zurzeit einen Ansatz, der die Abkommen zur Stabilisierung des bilateralen Wegs (Anpassung bestehender Abkommen, staatliche Beihilferegeln, Teilnahme an EU-Programmen und Kohäsionsbeitrag) in einen Bundesbeschluss «Stabilisierung» giesst. Die drei neuen Abkommen zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs würden dann in separaten Bundesbeschlüssen präsentiert. Das könnte heissen, dass es dereinst zu vier getrennten Volksabstimmungen über die Bilateralen III kommt.

Fahrplan wirft Fragen auf    

Der vorgesehene Fahrplan lässt offen, wann der Bundesrat die Verträge unterzeichnen wird und sich damit auch völkerrechtlich verpflichtet, den Erfolg der Verhandlungen innenpolitisch nach Treu und Glauben voranzutreiben.  Wahrscheinlich wird dies nach der erfolgten Vernehmlassung erfolgen, die erneut die Gefahr mit sich bringt, dass das Paket wie bei Rahmenvertrag zerredet wird, unter dem Dauerbeschluss der Fundamentalopposition der SVP und ihren zugewandten Orten. Mit Fug stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen sinnvoll und nötig ist, nachdem alle Beteiligten bereits während den Vorverhandlungen eingehend zu Rate gezogen worden waren.

Die Schweiz ist es der EU schuldig, dass das Paket nun zügig behandelt wird und der Bundesrat seine Führungsaufgabe wahrnimmt. Eine erneute Vernehmlassung ist verfassungsrechtlich nicht erforderlich. Der Bundesrat kann die Bilateralen III nach der rechtlichen Bereinigung und Paraphierung unterzeichnen und in der Folge mit der Botschaft und seinen Vorschlägen für die Anpassung einschlägiger Gesetze dem Parlament überweisen. Dieses hat es dann in der Hand, das Tempo Beratungen in den Kommissionen und den Räten so zu bestimmen, so dass das Geschäft noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden kann und die mit Sicherheit zu erwartenden Referenden noch vor den Wahlen im Jahren 2027 durchgeführt werden können. Auch hier besteht die Gefahr weiterer Verzögerungen. Diese riskieren, dass die EU die vorläufige Anwendung von gewissen Programmen erneut zurückzieht und nicht bereit sein wird, weitere Abkommen namentlich im Bereich der Resilienz und der Sicherheitspolitik, z.B. der Rüstungsbeschaffung, mit der Schweiz abzuschliessen. Bei allem Verständnis für die Langsamkeit der direkten Demokratie müssen neu auftauchende Verhandlungsfelder und auch die Interessen der EU an einer zügigeren Inkraftsetzung der Bilateralen III mitbedacht werden.

Putin und Trump: Zeitenwenden für Europa und die Schweiz von Daniel Woker

Die europäische Sicherheitspolitik, bereits durch Russlands nackte Aggression in der Ukraine aufgescheucht, wird sich mit Trump als Präsidenten der bisherigen Schutzmacht USA rasch entwickeln müssen. Auch die Schweiz ist von diesen beiden sicherheitspolitischen Zeitenwenden direkt betroffen

Wladimir Putins Wahnidee als moderner Peter der Grosse das imperialistische Russland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion erneut aufleben zu lassen, muss – unbesehen von Donald Trumps allfälligem Deal mit ihm zur Ukraine – eine deutliche sicherheitspolitische Grenze gesetzt werden. Die Hauptlast davon wird Europa tragen müssen, denn eine Umlagerung amerikanischer Truppenstärke Richtung Fernost wird auf jeden Fall stattfinden. Sollte Trump den amerikanischen Militärpfeiler in Europa zumindest für einige Zeit stehen lassen, wird er sich das teuer bezahlen lassen. Mit viel Geld für europäische Aufrüstung und mit massiven Rüstungskäufen made in the USA. Genau das, also eine noch grössere Abhängigkeit von den USA im Krisenfall wollen die EU und auch Grossbritannien mit zukünftigen Eigenanstrengungen vermeiden. Da die Schweiz bislang wie alle anderen europäischen Länder vom konventionellen und nuklearen amerikanischen Schutzschirm profitierte, ist sie ebenso von diesen Entwicklungen betroffen wie diese.

Die Sicherheits- und insbesondere die Verteidigungspolitik gehören zu den Kernkompetenzen von Nationalstaaten. Dazu gehört auch eine eigene Rüstungsindustrie. Die europäische Vereinheitlichung dieser Bereiche ist entsprechend schwierig; die bisherigen Ansätze dazu sind bis anhin nur teilweise erfolgreich, bieten aber immerhin eine gewisse Basis. Dies gilt in erster Linie für die im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU geschaffene PESCO (Permanent Structured Cooperation) und im Rüstungsbereich für die Generaldirektion (GD) für Rüstungsindustrie und Weltall.

 

Ein europäischer Verteidigungskommissar

 

Die eben eingesetzte neue EU-Kommission umfasst nun zum ersten Mal einen Verteidigungskommissar. Im Moment würde wohl der Titel Rüstungskommissar seine Aufgabe besser umschreiben, soll er doch erstens mehr länderübergreifende Produktion von Rüstungsgütern fördern und zweitens einen Binnenmarkt für Rüstung schaffen, was die EU-weite Ausschreibung auch von nationalen Projekten bedeutet. Dies wiederum müsste zwangsläufig zu vermehrten gemeinsamen Offerten von Rüstungsfirmen führen. Folgerichtig ist nun die erwähnte GD für Rüstung und Weltall dem neuen Kommissar unterstellt. Zur Finanzierung von gemeinsamen Verteidigungs- und Rüstungsvorhaben wird in Brüssel im Moment ein Verteidigungsfonds von 500 Milliarden Euro diskutiert, der von der Europäischen Investitionsbank verwaltet und durch Anleihen geäufnet würde, welche von den daran teilhabenden Mitgliedstaaten garantiert werden.

Solange die direkte militärische Kooperation der europäischen nationalen Streitkräfte primär über die NATO-Schiene läuft, wird sich diese kaum substanziell in die EU verlagern. Aber mit Trump als amerikanischem Oberkommandierenden kann sich das schnell ändern. Das Prinzip der bestehenden EU-Kampfgruppen – ein bescheidener Anfang, aktuell nicht für die Verteidigung von EU-Gebiet, sondern für Einsätze etwa in Afrika geplant, aber noch nie im Konfliktfall eingesetzt – könnte dann rasch ausgeweitet werden.

 

Grossbritannien zwischen Trump und der EU

 

Grundsätzlich ist Grossbritannien sicherheitspolitisch eng mit den USA verzahnt, von seinen Nuklearwaffen über nuklear angetriebene U-Boote – wo Australien einbezogen werden soll –– bis hin zur sogenannten Five eyes, eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit in der Anglosphere (USA, UK, CND, AUS, NZ). Die Unberechenbarkeit von Trump stellt die enge Kooperation aber in Frage. Bereits vor Amtsantritt sind es seine Nominationen in entscheidende Schaltstellen solcher Zusammenarbeit, die signalisieren, dass er keineswegs geneigt erscheint, die special relationship nahtlos weiterzuführen. In Trumps transactional Aussenpolitik – Aussenpolitik als Nullsummenspiel, wo nur Macht entscheidend ist – zählen als Gegner China, Indien, Russland und die EU. Einzelne europäische Länder sind für ihn von zeremoniellem Wert – eine Einladung ins Schloss Windsor oder an die Wiedereröffnung der Notre Dame – zählen als Machtfaktor aber nur in zweiter Linie.

Das Vereinigte Königreich wird sich also europäisch gegen atlantische Störungen rückversichern müssen. Das erscheint nach dem Brexit nicht einfach, jedenfalls was die Wirtschaftspolitik anbelangt. In der Sicherheitspolitik sieht das indessen etwas anders aus, da London hier bereits als NATO-Mitglied schwergewichtige Beiträge einbringen kann. Allem voran durch seine Marine und Nuklearkapazität, deren Vereinigung mit der französischen force de frappe zu einer europäischen Atommacht im Moment zwar noch utopisch erscheint. Aber auch das kann sich rasch ändern, wenn Washington die Eindämmung russischer Aggression auf Europa abwälzt.

Ein Anfang auf den Einbezug des Vereinigten Königreichs wurde eben gemacht, indem London neu an EU-finanzierten Rüstungsprojekten beteiligt ist, und am erwähnten Europäischen Verteidigungsfonds teilnehmen kann.

 

Und was macht die Schweiz?

 

«Die Schweiz hat ein Budget, aber keine Politik», hat Daniel Binswanger kürzlich die Auswirkungen der unheilvollen eidgenössischen Schuldenbremse zusammengefasst. Selbst der mutmassliche nächste Bundeskanzler Deutschlands, der Konservative Friedrich Merz, hat in Aussicht gestellt, der goldenen Regel aller Schuldenbremsen folgen zu wollen, welche ausserbudgetäre Ausgaben für absolut notwendige Investitionen in die Zukunft erlaubt.

So etwa wie die im eidgenössischen Parlament diskutierte Vorlage, welche einen Fonds für schweizerische Rüstung und Hilfe an die Ukraine vorgesehen hatte, aber von einer Mehrheit von Rotstiftrittern abgelehnt wurde. Man verkennt, dass eine massive Aufrüstung der Verteidigung nie mit dem ordentlichen Budget erfolgte, sondern mittels Wehranleihen oder Sonderabgaben wie die damals ausserkonstitutionelle Wehrsteuer. Mehr Unterstützung der Ukraine wäre eigentlich eine Kernaufgabe der «ältesten Demokratie Europas», aber auch da galoppiert eine sparbesessene Mehrheit in die Gegenrichtung, wie die eben beschlossene Teilverweigerung des Schutzstatus’ S für Ukrainer – verbunden mit der Hoffnung auf weniger Flüchtlinge und damit Ausgaben – zeigt.

Dass mit Blick auf Putins Aggression grundsätzlich mehr Geld in die schweizerischen Streitkräfte fliessen muss, ist kaum bestritten. Nicht ganz unberechtigt wird dabei die Frage gestellt: Für was genau? Russische Panzer am Bodensee auftauchen zu sehen, bleibt eher unwahrscheinlich. Nicht aber, und immer weniger, eine direkte Bedrohung der Schweiz durch russische Aggression via Cyber, Luft und generell hybrider Kriegsführung oder durch Drohnen und Marschflugkörper, die auf kritische Infrastrukturen wie beispielsweise Stauseen eingesetzt werden könnten. Russische Raketen auf das Schaltzentrum der europäischen Elektrizitätsversorgung in der Schweiz sind denkbar, auch generell Präventiv- und Demonstrativschläge gegen österreichische und schweizerische Ziele, da bei einem Angriff auf beide die automatische, gegenseitige Beistandsklausel der NATO nicht greifen würde, und damit ein automatischer casus belli für das übrige Europa nicht gegeben wäre.

Noch wichtiger und realistischer allerdings erscheint es, die schweizerische Armee möglichst NATO- und EU-kompatibel auszustatten und auszubilden, um im Notfall – wo die klassische Neutralität ohnehin wegfallen würde – vorbereitet zu sein. Die schweizerische Luftwaffe, ausgestattet mit NATO-kompatiblem Gerät, trainiert seit langem mit und im Luftraum des NATO-Mitgliedes Schweden. Warum dies nicht auf andere Waffengattungen ausweiten?

 

Rüstungsindustrie nur für die Schweiz ist Unsinn

 

Und weiter muss dringend dafür gesorgt werden, dass die schweizerische Rüstungsindustrie wegen dem trotzigen Festhalten an einem überholten Neutralitätskonzept aus dem 19. Jahrhundert, den Haager Konventionen, ihre internationale Kooperations- und Wettbewerbsfähigkeit nicht noch vollends verliert. In den Plänen von Brüssel für vermehrte europäische Rüstung scheinen Konzerne des Nicht-EU-Mitglieds Norwegen auf, natürlich auch das deutsche Firmenkonglomerat Rheinmetall. Von schweizerischer Beteiligung ist nicht die Rede, obwohl ja wichtige Teile der Ruag in der Rheinmetall aufgegangen sind. Als erstes muss hier in Europa das Verbot der bewilllungsfreien Wiederausfuhr fallen. Kann sich das Parlament nicht bald einigen, kann der Bundesrat dies durch eine Praxisänderung auf der Grundlage des bestehenden Rechts tun. Eine auf die Schweiz beschränkte Rüstungsindustrie ist nicht nur unbezahlbar, sondern verpasst auch die notwendige europäische Kooperation, die jetzt anzieht. Das müssen auch die Pazifisten der SP einsehen.

Ach ja, und schliesslich sind einmal mehr die vermeintlich wackersten Vaterlandsverteidiger, nämlich die SVP, genau in der Gegenrichtung tätig. Mit ihrer sogenannten Neutralitätsinitiative – besser Pro-Putin-Initiative, da vom postulierten Sanktionsverbot die aggressiven Autokraten dieser Welt profitieren würden – wollen sie die schweizerische Aussenpolitik einmauern, würden aber so sicherheitspolitisch unser Land ohne vertraute Kooperationspartner zum Abschuss freigeben. Bei einer Annahme dieser Initiative darf man dann nicht erstaunt sein, wenn die EU und die NATO dereinst im Kriegsfall Teile der Schweiz zur Durchsetzung ihrer Sicherheitspolitik und Strategie präventiv besetzen werden.

 

 

 

Helvetische Zerrbilder der EU von Thomas Cottier

In der Schweiz bestünden Zerrbilder der Europäischen Union, schreibt ASE-Präsident Thomas Cottier im nachfolgenden Essay. Namentlich würden ihr vorgeworfen, sie sei entscheidungsschwach, undemokratisch und ein Bürokratiemonster. Cottier zeigt, dass diese Zerrbilder vor der Wirklichkeit nicht standhalten, auch wenn es durchaus Punkte zur Kritik und Anlass zu Verbesserungen in der EU gebe. Schuld an diesen Zerrbildern seien aber nicht nur Parteipolitik, der Neue Sonderbund und die helvetischen Medien, die mit Vorliebe über Probleme und Schwächen der EU berichten. Mitspielen würden auch, so argumentiert Cottier, eigene unterschwellige Ängste vor einer stärkeren Annäherung an die EU – etwa vor einem Verlust der Souveränität und Identität sowie der direktdemokratisch geprägten politischen Kultur der Schweiz.

Hier geht es zum Essay von Thomas Cottier (PDF)

Calmez-vous: Die Schweiz hat ihre Schutzklausel in den Bilateralen III von Thomas Cottier

Die bilateralen Verträge belassen der Schweiz gesamthaft gesehen einen hinreichenden Spielraum für die Gestaltung und Steuerung der Migration, schreibt ASE-Präsident Thomas Cottier im nachfolgenden Aufsatz zur umstrittenen Frage der Notwendigkeit einer einseitigen Schutzklausel. Mit den Bilateralen III und dem neuen Streitbeilegungsverfahren resultiert im Ergebnis die Möglichkeit, vorübergehend einseitige Massnahmen unter Inkaufnahme von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen zu treffen. Die Rechtslage unterscheidet sich im praktischen Ergebnis nicht vom EWR-Vertrag.

 

Hier geht es zum Aufsatz von Thomas Cottier (PDF)