Rahmenabkommen: Antwort des Bundesrates auf die Petition PSE vom 31.10.19
Mit Schreiben vom 19. November 2019 hat Bundesrat Cassis die Petition beantwortet und das beschlossene Vorgehen des Bundesrates bestätigt. Auf die Argumente der Petition geht er dabei nicht ein. Das gilt sowohl für die rechtlichen wie die geopolitischen Ueberlegungen. Man muss daraus schliessen, dass sich der Bundesrat damit nicht näher befasst hat, wie das eigentlich Ziel und Zweck des Petitionsrechts nach Art. 33 BV ist. Ein Diskurs und eine Debatte kann so nicht entstehen.