Thomas Cottier: Die Zugeständnisse der Europäischen Union im Rahmenabkommen mit der Schweiz
Die Europäische Union kommt der Schweiz und ihren Besonderheiten im Rahmenabkommen vom 23. November 2018 in mancher Hinsicht entgegen. Das wird mit Blick auf die Rechtsstellung der Mitgliedstaaten deutlich. Die EU gewährt ihrer viertgrössten Handelspartnerin, die mehr als die meisten Mitgliedstaaten vom europäischen Binnenmarkt profitiert, eine Sonderbehandlung.
Offener Brief an den Bundesrat von ASE-Mitglied Maurice Wagner : Unterzeichnung des CH-EU-Rahmenabkommens
In einem offener Brief appelliert ASE-Mitglied Maurice Wagner an den Bundesrat, das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu unterschreiben, denn “in Ermangelung von Maßnahmen wird der Bundesrat für die Schwächung der Schweizer Universitäten und der Medizintechnik in der Schweiz verantwortlich sein.”
Appell der ASE an den Bundesrat das Rahmenabkommen zu unterzeichnen
In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können durch den Streitbeilegungsmechanismus Differenzen auf rechtlichen Wege angegangen werden. Der Vertrag bietet im Ergebnis eine für die Schweiz vorteilhafte Regelung und bildet gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt.