Rechtsschutz im Rahmenabkommen

Thomas Cottier, Bern* 

8.1.2019 

Der im Dezember 2018 vorliegende Entwurf für ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (Rahmenabkommen, RA) regelt erstmals horizontal die gerichtliche Streitbeilegung zwischen den Vertragsparteien für die unterstellen bilateralen Verträge. Zu unterscheiden sind dabei Klagen Privater vor nationalen Gerichten und das völkerrechtliche Streitverfahren zwischen Bund und der Union. 

Das Schwergewicht wird weiterhin auf Verfahren vor nationalen Gerichten liegen. Das Bundesgericht wird nach wie vor letztinstanzlich und selbständig über die Anwendung und Auslegung der Verträge entscheiden. Das neue Schiedsverfahren ist vor allem als Schutz vor einseitigen Massnahmen der EU von zentraler Bedeutung. Sanktionen gegen Verstösse und fehlendem Nachvollzug dürfen nicht einseitig verhängt werden. Die Prüfung ihrer Verhältnismässigkeit obliegt erneut der ausschliesslichen Beurteilung des Schiedsgerichts. Die Frage der Vorlagepflicht an den EuGH muss differenziert und im Einzelfall beantwortet werden. Sie wird sich, wenn überhaupt, selten stellen. Ein Automatismus lässt sich nicht feststellen. Gesamthaft liegt ein für die Schweiz vorteilhafter Entwurf vor. 

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