Institutionelles Abkommen Schweiz–EU: Das Wichtigste in Kürze

Die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen begannen im Mai 2014 und sind noch nicht abgeschlossen. Inhaltlich betrifft das Rahmenabkommen die Bereiche der Rechtsentwicklung, Überwachung der Anwendung, Auslegung der Abkommen und der Streitbeilegung. Ein solches Abkommen ist notwendig, um den bilateralen Weg zu konsolidieren und weiterzuentwickeln, insbesondere um die einheitliche und effiziente Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich zu gewährleisten.

Das Ziel des Bundesrats ist ein weitgehender Zugang zum EU-Binnenmarkt sowie Kooperationen mit der EU in ausgewählten Bereichen bei grösstmöglicher politischer Eigenständigkeit. Der bilaterale Weg hat sich als europapolitischer Ansatz bewährt, welcher diesen Interessen der Schweiz am besten gerecht wird. Mit einem institutionellen Abkommen (InstA) will der Bundesrat den bilateralen Weg bzw. den EU-Binnenmarktzugang konsolidieren , zukunftsfähig machen und dessen Weiterentwicklung ermöglichen.

Mit dem InstA wird das Prinzip der dynamischen Aktualisierung der bilateralen Marktzugangsabkommen sowie ein Streitschlichtungsmechanismus eingeführt, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsansprüche geltend machen können. Dadurch schafft das InstA Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger, garantiert deren EU-Marktzugang und schützt vor Diskriminierung gegenüber der EU-Konkurrenz. Zudem öffnet es den Weg für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen, insofern die EU nicht bereit ist, ohne Regelung der institutionellen Fragen mit der Schweiz neue Marktzugangsabkommen abzuschliessen. Das InstA bezieht sich ausschliesslich auf die fünf bestehenden bilateralen Marktzugangsabkommen (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse/MRA und Landwirtschaft) sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen (bspw. im Bereich Strom).

Seit Ende 2018 liegt ein Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen vor. Link

Unsere Position: Die Vereinigung La Suisse en Europe ist überzeugt, dass die in der Schweiz gegenüber dem Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den Subventionen bestehenden Bedenken auf dem Weg auslegender Erklärungen beider Parteien oder allenfalls auch nur der Schweiz anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages durch den Bundesrat ausräumen lassen.

Aus diesem Grund hat die ASE aulegende Erklärungen zum Vertragsentwurf ausgearbeitet. Sie hofft, damit die Verhandlungen der Schweiz und der Union zu unterstützen und die Unterzeichnung des Abkommens zu ermöglichen.

Link zu den auslegenden Erklärungen