1. Für geregelte Beziehungen
Für geregelte Beziehungen: Auch mit dem Rahmenabkommen bleibt die Entscheidung zur Rechtsübernahme dem Schweizer Volk und Parlament vorbehalten. Durch einen institutionellen Rahmen wird in den Beziehungen der Schweiz zur EU Klarheit geschaffen. Dies wirkt sich positiv auf den Wirtschaftsstandort, insbesondere bei Handel und Investitionen, aus.
2. Für besseren Rechtsschutz
Für besseren Rechtsschutz: Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren und dort investieren, sind auf den langen und kostspieligen Rechtsweg in den Mitgliedsstaaten der EU angewiesen. Der Bund hat kein Mittel, sie in der EU gerichtlich zu unterstützen. Mit dem Rahmenabkommen besteht die Möglichkeit, unmittelbar ein klärendes höchstinstanzliches Urteil zu erhalten und so den teuren Instanzenzug zu vermeiden.
3. Für mehr Mitsprache
Für mehr Mitsprache: Der Bund und die Kantone haben zurzeit keine Möglichkeit, sich an der Gesetzgebung in der EU zu beteiligen und ihre Interessen frühzeitig einzubringen. Statt dem bisherigen trägen „autonomen Nachvollzug“ fördert das Rahmenabkommen eine vermehrte dynamische Rechtsübernahme, mit der die bestehenden Nachteile für den Schweizer Standort ausgeräumt werden können.
4. Günstiger Zeitpunkt
Günstiger Zeitpunkt: Die Schweiz hat im Jahr 2018 eine gute Gelegenheit, das Rahmenabkommen zu verhandeln und abzuschliessen. Aufgrund der Neuwahlen in der EU und dem Brexit werden im Jahr 2019 die Verhandlungsmöglichkeiten der Schweiz stark eingeschränkt sein.
5. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz
Für den Wirtschaftsstandort Schweiz: Seit der Annahme der Bilateralen II im Jahr 2004 konnten keine neuen Abkommen mit der EU abgeschlossen werden. Dadurch entstehen Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz, namentlich im Bereich der Netzwerkindustrien und Finanzdienstleistungen. Die Erneuerung von Abkommen fördert die Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze.