News_495x400

Appell der ASE an den Bundesrat das Rahmenabkommen zu unterzeichnen

In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können durch den Streitbeilegungsmechanismus Differenzen auf rechtlichen Wege angegangen werden. Der Vertrag bietet im Ergebnis eine für die Schweiz vorteilhafte Regelung und bildet gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. 

Article de Jean Zwahlen: «La Saga du Brexit. Quelques pistes de réflexion pour notre accord institutionnel »

Article de Jean Zwahlen sur le Brexit et les leçons que la Suisse peut en tirer pour l’accord-cadre : « Nous devrions donc suivre attentivement ce qui se passe au RU et en tirer les leçons avant de prendre des décisions irrémédiables sachant que nous n’avons pas la taille ni le poids du RU. »

Thomas Cottier: Die Alternative zum institutionellen Rahmenabkommen heisst Warten – lange Warten

Was es heute braucht, ist der Mut, das Rahmenabkommen zu unterschreiben auch wenn nicht alle Fragen gelöst sind. Die Öffentlichkeit, Bundesrat, Parlament und Volk müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und in Europa am Goodwill der Schweiz als eines ihrer wichtigsten Güter arbeiten.  Ein Übungsabbruch bewirkt das Gegenteil und ist nicht im Interesse des Landes.