Rahmenabkommen: ASE legt Auslegende Erklärungen vor
Die Vereinigung La Suisse en Europe ist überzeugt, dass die in der Schweiz gegenüber dem Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den Subventionen bestehenden Bedenken auf dem Weg auslegender Erklärungen beider Parteien oder allenfalls auch nur der Schweiz anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages durch den Bundesrat ausräumen lassen. Die ASE legt mit ihrem Text vom 3.1.20 einen juristisch ausformulierten Text vor. Sie hofft, damit die Verhandlungen der Schweiz und der Union zu unterstützen und damit die Unterzeichnung des Abkommens in Anschluss an die Abstimmung über die Kündigungsinitiative im Mai 2020 zu ermöglichen.