Covid-19 Exportbeschränkungen der EU gegenüber der EFTA aufgehoben
Die EU leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der solidarischen Versorgung in Europa. Die Schweiz hat unter den bestehenden Abkommen keinen Anspruch auf Einbezug in dieses Dispositiv. Sie tut gut daran, dies bei der Handhabung eigener Exportbeschränkungen zu bedenken und ihrerseits einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes in dieser Krisensituation zu leisten.