Thomas Cottier: „Rahmenabkommen: Der Bundesrat muss jetzt das Gesamtinteresse in den Vordergrund stellen“

Nach dem Treffen vom 23. April 2021 zwischen Bundespräsident Parmelin und EU-Kommissionschefin von der Leyen drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass die Mehrheit der Regierung in ihrer heutigen personellen Besetzung das Rahmenabkommen nicht will.
Doch damit verkennt der Bundesrat einen zentralen Punkt: Nur das Rahmenabkommen wird es der Schweiz ermöglichen weiterhin privilegierten à la carte Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu haben und ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung eben diesen hat. Die Gesamtinteressen der Schweiz müssen in den Vordergrund gestellt werden!

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Christian Etter: “10 Falschaussagen zum Rahmenabkommen und ihre Richtigstellung”

In einem kurzen Argumentarium befasst sich Christian Etter mit den 10 häufigsten Missverständnissen rund um das Rahmenabkommen.
Das Rahmenabkommen garantiert der Schweiz nämlich einen privilegierten und massgeschneiderten Zugang zu ausgewählten Sektoren den EU-Binnenmarkts und die Möglichkeit eines Opting-Outs zu fairen Bedingungen.

Das komplette Argumentarium, welches laufend aktualisiert wird, können Sie >hier lesen.

Thomas Cottier: „Rahmenabkommen: das Streitbeilegungsverfahren ist die Lösung“

Auf Druck von Parteien, Verbänden und Kantonen sucht der Bundesrat in Brüssel heute in Nachverhandlungen des Rahmenabkommens nach Lösungen. Seine Forderungen schliessen die Immunisierung zentraler Bereiche des Abkommens ein. Sie sind zum Scheitern verurteilt, da sie die Funktion des Rahmenabkommens und Kernanliegen der Union missachten.

Thomas Cottier : „Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU: Kernstück des Abkommens und Instrument schrittweiser Rechtsentwicklung“

Das Rahmenabkommen bietet im Ergebnis eine differenzierte und für die Schweiz vorteilhafte Regelung der rechtlichen Streitbeilegung. Sie ist ein Meilenstein in den Beziehungen und gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. Sie schützt die Schweiz vor willkürlichen Sanktionen und erlaubt ihr, de facto ein Opting-out wo sie an ihrem eigenen Recht festhalten will, das einem Mitgliedstaat der Union nicht zusteht. Die EU ist der Schweiz hier stark entgegenkommen. Sie gewährt ihr einen massgeschneiderten Zugang zum Binnenmarkt à la Carte und nimmt Rücksicht auf die direkte Demokratie. Nirgends mehr kommt dies bei Licht besehen als im Streitbeilegungsverfahren des InstA zur Geltung.