Calmez-vous: Die Schweiz hat ihre Schutzklausel in den Bilateralen III von Thomas Cottier
Die bilateralen Verträge belassen der Schweiz gesamthaft gesehen einen hinreichenden Spielraum für die Gestaltung und Steuerung der Migration, schreibt ASE-Präsident Thomas Cottier im nachfolgenden Aufsatz zur umstrittenen Frage der Notwendigkeit einer einseitigen Schutzklausel. Mit den Bilateralen III und dem neuen Streitbeilegungsverfahren resultiert im Ergebnis die Möglichkeit, vorübergehend einseitige Massnahmen unter Inkaufnahme von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen zu treffen. Die Rechtslage unterscheidet sich im praktischen Ergebnis nicht vom EWR-Vertrag.
Hier geht es zum Aufsatz von Thomas Cottier (PDF)
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