Die ASE appelliert an den Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen zu unterzeichnen
In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können durch den Streitbeilegungsmechanismus Differenzen auf rechtlichen Wege angegangen werden. Der Vertrag bietet im Ergebnis eine für die Schweiz vorteilhafte Regelung und bildet gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt.
Sie können den vollständigen Brief hier lesen.
Vous trouverez une synthèse de la lettre au Conseil fédéral ici.
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