Publications par ASE

Thomas Cottier: « Accord-cadre: Le Conseil fédéral doit faire de l’intérêt général sa priorité »

Le comportement du Conseil fédéral après la rencontre entre le président Parmelin et la présidente de la Commission von der Leyen le 23 avril 2021 ne permet pas d’autre conclusion que celle de penser que la majorité du gouvernement dans sa composition actuelle ne veut pas de l’accord-cadre.
Mais ce faisant, le Conseil fédéral oublie un point central : seul l’accord-cadre permettra à la Suisse de continuer à bénéficier d’un accès privilégié au marché unique européen et de participer à son façonnement. L’intérêt général de la Suisse doit être mis au premier plan!

Thomas Cottier: « Rahmenabkommen: Der Bundesrat muss jetzt das Gesamtinteresse in den Vordergrund stellen »

Nach dem Treffen vom 23. April 2021 zwischen Bundespräsident Parmelin und EU-Kommissionschefin von der Leyen drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass die Mehrheit der Regierung in ihrer heutigen personellen Besetzung das Rahmenabkommen nicht will.
Doch damit verkennt der Bundesrat einen zentralen Punkt: Nur das Rahmenabkommen wird es der Schweiz ermöglichen weiterhin privilegierten à la carte Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu haben und ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung eben diesen hat. Die Gesamtinteressen der Schweiz müssen in den Vordergrund gestellt werden!

Christian Etter: “10 Falschaussagen zum Rahmenabkommen und ihre Richtigstellung”

In einem kurzen Argumentarium befasst sich Christian Etter mit den 10 häufigsten Missverständnissen rund um das Rahmenabkommen. Das Rahmenabkommen garantiert der Schweiz nämlich einen privilegierten und massgeschneiderten Zugang zu ausgewählten Sektoren den EU-Binnenmarkts und die Möglichkeit eines Opting-Outs zu fairen Bedingungen. Das komplette Argumentarium, welches laufend aktualisiert wird, können Sie >hier lesen.

Thomas Cottier : « Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU: Kernstück des Abkommens und Instrument schrittweiser Rechtsentwicklung »

Das Rahmenabkommen bietet im Ergebnis eine differenzierte und für die Schweiz vorteilhafte Regelung der rechtlichen Streitbeilegung. Sie ist ein Meilenstein in den Beziehungen und gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. Sie schützt die Schweiz vor willkürlichen Sanktionen und erlaubt ihr, de facto ein Opting-out wo sie an ihrem eigenen Recht festhalten will, das einem Mitgliedstaat der Union nicht zusteht. Die EU ist der Schweiz hier stark entgegenkommen. Sie gewährt ihr einen massgeschneiderten Zugang zum Binnenmarkt à la Carte und nimmt Rücksicht auf die direkte Demokratie. Nirgends mehr kommt dies bei Licht besehen als im Streitbeilegungsverfahren des InstA zur Geltung.

Thomas Cottier: Die Zugeständnisse der Europäischen Union im Rahmenabkommen mit der Schweiz

Die Europäische Union kommt der Schweiz und ihren Besonderheiten im Rahmenabkommen vom 23. November 2018 in mancher Hinsicht entgegen. Das wird mit Blick auf die Rechtsstellung der Mitgliedstaaten deutlich. Die EU gewährt ihrer viertgrössten Handelspartnerin, die mehr als die meisten Mitgliedstaaten vom europäischen Binnenmarkt profitiert, eine Sonderbehandlung.

Appell der ASE an den Bundesrat das Rahmenabkommen zu unterzeichnen

In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können durch den Streitbeilegungsmechanismus Differenzen auf rechtlichen Wege angegangen werden. Der Vertrag bietet im Ergebnis eine für die Schweiz vorteilhafte Regelung und bildet gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. 

Die ASE appelliert an den Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen zu unterzeichnen

In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können […]