Thomas Cottier: „Rahmenabkommen: das Streitbeilegungsverfahren ist die Lösung“

Auf Druck von Parteien, Verbänden und Kantonen sucht der Bundesrat in Brüssel heute in Nachverhandlungen des Rahmenabkommens nach Lösungen. Seine Forderungen schliessen die Immunisierung zentraler Bereiche des Abkommens ein. Sie sind zum Scheitern verurteilt, da sie die Funktion des Rahmenabkommens und Kernanliegen der Union missachten.

Thomas Cottier : „Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU: Kernstück des Abkommens und Instrument schrittweiser Rechtsentwicklung“

Das Rahmenabkommen bietet im Ergebnis eine differenzierte und für die Schweiz vorteilhafte Regelung der rechtlichen Streitbeilegung. Sie ist ein Meilenstein in den Beziehungen und gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. Sie schützt die Schweiz vor willkürlichen Sanktionen und erlaubt ihr, de facto ein Opting-out wo sie an ihrem eigenen Recht festhalten will, das einem Mitgliedstaat der Union nicht zusteht. Die EU ist der Schweiz hier stark entgegenkommen. Sie gewährt ihr einen massgeschneiderten Zugang zum Binnenmarkt à la Carte und nimmt Rücksicht auf die direkte Demokratie. Nirgends mehr kommt dies bei Licht besehen als im Streitbeilegungsverfahren des InstA zur Geltung.

Thomas Cottier: Die Zugeständnisse der Europäischen Union im Rahmenabkommen mit der Schweiz

Die Europäische Union kommt der Schweiz und ihren Besonderheiten im Rahmenabkommen vom 23. November 2018 in mancher Hinsicht entgegen. Das wird mit Blick auf die Rechtsstellung der Mitgliedstaaten deutlich. Die EU gewährt ihrer viertgrössten Handelspartnerin, die mehr als die meisten Mitgliedstaaten vom europäischen Binnenmarkt profitiert, eine Sonderbehandlung.

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Offener Brief an den Bundesrat von ASE-Mitglied Maurice Wagner : Unterzeichnung des CH-EU-Rahmenabkommens

In einem offener Brief appelliert ASE-Mitglied Maurice Wagner an den Bundesrat, das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu unterschreiben, denn „in Ermangelung von Maßnahmen wird der Bundesrat für die Schwächung der Schweizer Universitäten und der Medizintechnik in der Schweiz verantwortlich sein.“

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Appell der ASE an den Bundesrat das Rahmenabkommen zu unterzeichnen

In einem am 17. März 2021 an den Bundesrat adressierten Brief ruft die ASE dazu auf, das Rahmenabkommen zu unterzeichnen. Die Schweiz kann aufgrund des InstA nicht zur Übernahme von EU-Richtlinien und Verordnungen gegen ihren Willen gezwungen werden kann. Stand bisher bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien nur der Rückgriff auf unilaterale Massnahmen zur Verfügung, können durch den Streitbeilegungsmechanismus Differenzen auf rechtlichen Wege angegangen werden. Der Vertrag bietet im Ergebnis eine für die Schweiz vorteilhafte Regelung und bildet gegenüber der heutigen Rechtslage ein wesentlicher Fortschritt. 

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Jean Zwahlen : “ La saga du Brexit – Quelques pistes de réflexion pour notre accord institutionnel“

Jean Zwahlen zum Brexit und welche Lehren die Schweiz für das Rahmenabkommen daraus ziehen kann: „Wir sollten verfolgen was in Großbritannien passiert und daraus lernen bevor wir unwiderrufliche Entscheidungen treffen, wohl wissend, dass wir weder die Grösse noch das Gewicht des Vereinigten Königreichs haben.“

Thomas Cottier: Die Alternative zum institutionellen Rahmenabkommen heisst Warten – lange Warten

Was es heute braucht, ist der Mut, das Rahmenabkommen zu unterschreiben auch wenn nicht alle Fragen gelöst sind. Die Öffentlichkeit, Bundesrat, Parlament und Volk müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und in Europa am Goodwill der Schweiz als eines ihrer wichtigsten Güter arbeiten.  Ein Übungsabbruch bewirkt das Gegenteil und ist nicht im Interesse des Landes.

Thomas Cottier: Rahmenabkommen mit der EU: das Schweizervolk muss entscheiden

Der Bundesrat muss den Rahmenvertrag endlich unterschreiben und dem Parlament mit seinem Antrag weiterleiten. Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben wir ein Recht darauf, dass er im Parlament debattiert wird und in der Folge dem einfachen Referendum unterstellt wird.

Thomas Cottier: Das missverstandene Streitbeilegungsverfahren im Rahmenabkommen mit der EU

Jahrzehntelang hat sich die EU geweigert, die Beziehungen zur Schweiz einem allgemeinen gerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zu unterstellen. Nun ist sie bereit, und es ist offensichtlich, dass die Schweiz mit diesem Verfahren nur gewinnen kann, schreibt ASE-Präsident Thomas Cottier in einem Gastbeitrag in der NZZ.

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Arbeitsgruppen über künftige Herausforderungen in den Beziehungen zur Union

Um die Diskussion um das Rahmenabkommen auf eine neue Ebene zu heben, arbeitet die ASE in drei Arbeitsgruppen die Bedeutung eines Rahmen-Vertragsabschlusses für ausgewählte Bereiche heraus.