Kündigung der Menschenrechtskonvention: Das wären die Folgen von Markus Mohler

Weil ihnen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht passt, wollen Teile der SVP die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Das würde die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat sowie zahlreiche von ihr unterzeichnete Europarats-Konventionen gefährden.

Schon mehrfach, nun aber im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg über die Beschwerde der Klimaseniorinnen vernehmbar lauter, ist die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Parlamentsmitgliedern der SVP erwogen worden. Das plakative Stichwort dazu lautet «keine fremden Richter!».
Offenbar gibt man sich zunächst keinerlei Rechenschaft darüber, welche Konsequenzen dies hätte. Eine Kündigung der EMRK ist gemäss Art. 58 der EMRK möglich. Sie hätte aber wohl den Ausschluss aus dem Europarat oder doch die Suspendierung der Mitgliederrechte zur Folge (Art. 3 der Statuten des Europarates). Solche Erwägungen sind besonders pikant im Moment, in dem sich die Schweiz mit Alt-Bundesrat Alain Berset um den Posten des Generalsekretärs des Europarates bemüht hat. Berset wurde schliesslich trotzdem gewählt.

Was an der Europarats-Mitgliedschaft hängt

Eine Reihe von Konventionen des Europarates zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit in verschiedenen Rechtsgebeten sind direkt an die Europarats-Mitgliedschaft gebunden, so z.B. das Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (SR 0.353.3, Art. 11 Ziff. 1), das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (SR 0.312.5, Art. 14) oder das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (SR 0.211.230.01, Art. 21) u.a.m.
Weitere Konventionen des Europarates stehen zwar auch Nicht-Mitgliedern des Europarates zur Unterzeichnung offen, jedoch ist die Annahme seitens des Europarates an Bedingungen gebunden. Dabei sind zwei verschiedene Arten zu unterscheiden. Eine mitunter politisch sehr hohe Hürde ist jene, dass die Genehmigung des Beitritts zu einer Konvention eines Nicht-Mitgliedstaates von der Einstimmigkeit aller Europaratsmitglieder, die das jeweilige Abkommen ratifiziert haben, abhängt, so z.B. das Europäische Auslieferungsübereinkommen (SR 0.353.1, Art. 30 Ziff. 1), das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.1, Art. 28 Ziff. 1), das Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen SR 0.415.31, Art. 18 Abs. 1), das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SR 0.311.53, Art. 37 Ziff. 1). Anderen Übereinkommen können Nicht-Mitgliedstaaten des Europarates beitreten, sofern sie an deren Ausarbeitung beteiligt waren.

Die Reputation der Schweiz nähme Schaden

Besonders ins Gewicht fällt neben diesen schwerwiegenden vertragsrechtlichen Nachteilen, dass die Reputation der Schweiz als Rechtsstaat und als Hort des Grundrechtschutzes massiv leidet und bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Zweifel gezogen werden kann.
Nicht zu übersehen ist, dass die Argumentation mit den fremden Richtern insofern vorgeschoben ist, als die SVP sich dadurch ausgezeichnet hat, Bundesrichter, die nicht entlang einer Parteidoktrin zu entscheiden wagen, mit der Nichtwiederwahl zu drohen (Fall Bundesrichter Donallaz). Das war ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Gerichte, auf die Gewaltenteilung. Deutlich wurde diese Unredlichkeit mit dem Bundesgerichtsurteil 145 IV 114 (6B_1314/2016/6B_1318/2016) vom 10. Oktober 2018. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob auf den Cayman Islands das schweizerische Bankengesetz anwendbar und gerichtlich von hier aus durchsetzbar sei. Mit mit 3:2 Stimmen hat es entschieden, dass das schweizerische Bankengesetz auf den Cayman Islands, zumal für eine Nichtbank, nicht gelte und somit auch keine Verletzung des Bankkundengeheimnisses vorliege. Die beiden abweichenden Richterstimmen stammten von der Richterin und dem Richter, die der SVP angehören. Sie also traten dafür ein, das auf den Cayman Islands schweizerisches, also fremdes Recht und ebenso fremde, schweizerische Richter massgebend und zuständig sein sollten.

Keine Tricksereien mit der EMRK!

Die EMRK darf nicht für politische Tricksereien missbraucht werden. Ihre Bedeutung ist für die Prinzipien der Rechtstaatlichkeit und der Demokratie, der Freiheit von fundamentaler Bedeutung, der Kern dessen, was als Wertegemeinschaft gegenüber autoritären militärischen und politischen Angriffen geltend gemacht wird. In Erinnerung zu rufen, ist auch das Votum der SVP-Fraktionssprecherin anlässlich der Debatte über die Genehmigung der EMRK am 2. Oktober 1974: «Die Fraktion ist der Auffassung, dass die Menschenrechtskonvention, die aus der Konfrontation der westlichen Demokratien mit dem kommunistischen System entstanden ist, ein wirksameres Mittel darstellt, um dem Gedanken an ein geeintes Europa zu dienen. Als unser Land dem Europarat beitrat, bekundeten wir damit unsere Verbundenheit mit den Werten, die das gemeinsame Erbe der Völker Europas sind» (AB 1974 N 1476 f.).
Ein Urteil des EGMR, das auch mit juristischen Argumenten kritisiert wurde, ist kein Grund deswegen die EMRK abzulehnen. Es käme niemandem in den Sinn, nach einem missliebigen Urteil eines schweizerischen Gerichts, die Gesetzesgrundlagen, auf die sich das Gericht stützte, abzulehnen, selbst wenn deren gerichtliche Interpretation nicht zu überzeugen vermochte.

Coming_soon

Der bilaterale Weg hat seine Grenzen von Martin Gollmer

Vor 25 Jahren, am 21. Juni 1999, unterzeichneten die Schweiz und die EU ein erstes Paket bilateraler Verträge, die sogenannten Bilateralen I. 2004 folgte ein zweites Paket, die Bilateralen II. Gegenwärtig verhandeln Bern und Brüssel über ein weiteres Paket, die Bilateralen III. Mit ihm soll der zwischenzeitlich holperig gewordene bilaterale Weg stabilisiert und weiterentwickelt werden. Aus Anlass des Jubiläums fragen wir: Ist der Bilateralismus mit der EU der Königsweg für die Schweiz oder eine Sackgasse?

Die Schweiz ist mit der EU aufs Engste verbunden: geografisch, wertemässig, kulturell, wirtschaftlich und menschlich. Trotzdem ist die Schweiz nicht Mitglied der EU. Sie regelt ihre Beziehung zu dieser stattdessen mit bilateralen Verträgen. Aktuell sind es über 120. Die wichtigsten sind das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989, das bilaterale Vertragspaket I von 1999 und das bilaterale Vertragspaket II von 2004.

Die Bilateralen I sichern der Schweiz mittels des Personenfreizügigkeitsabkommens und des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse einen hindernisfreien teilweisen Zugang zum EU-Binnenmarkt, dem Herzstück der Europäischen Union. Die Bilateralen II erlauben der Schweiz über das Dublin-Assoziationsabkommen die Teilnahme an der EU-Asyl- und Migrationspolitik. Und über das Schengen-Assoziierungsabkommen ermöglichen sie den Schweizerinnen und Schweizern das Reisen ohne Grenzkontrollen in weiten Teilen Europas.

Die Schweiz profitiert

Diese für einen Nicht-Mitgliedstaat einzigartige, nicht selbstverständliche partielle Integration in die EU und ihren Binnenmarkt nützt der Schweiz enorm. Gemäss einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2019 steht sie nämlich unter den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten mit 2914 Euro pro Einwohner an Einkommensgewinnen an der Spitze, gefolgt von Luxemburg (2834 Euro) und Irland (1894 Euro). In Deutschland betragen die Einkommensgewinne pro Kopf 1046 Euro, in Österreich 1583 Euro. Diese Ergebnisse zeigen gemäss Studie, «dass kleine, offene Volkswirtschaften mit starker Handelsorientierung und hoher Wettbewerbsfähigkeit vom EU-Binnenmarkt besonders profitieren». Diese Volkswirtschaften liegen zudem meistens nahe dem geografischen Zentrum Europas.

Aufgrund dieser rein wirtschaftlichen Sichtweise entpuppt sich der Bilateralismus mit der EU tatsächlich als Königsweg für die Schweiz: Sie kann von der EU profitieren, ohne ihr beitreten zu müssen. Doch der Bilateralismus stagniert seit Jahren; seit 2004 wurden keine wichtigen neue Abkommen mehr mit der EU abgeschlossen. Als dann die Schweiz 2021 jahrelange, zähe Verhandlungen mit der EU über ein die bilateralen Verträge ergänzendes institutionelles Rahmenabkommen einseitig abbrach, schien der bilaterale Weg sogar abrupt an seinem Ende angekommen zu sein. Als Reaktion weigerte sich die EU nämlich, neue Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen. Und die bestehenden Verträge drohten langsam zu erodieren, weil die EU sie nicht mehr erneuern wollte.

In der Not erfand der Bundesrat einen neuen Verhandlungsansatz: Die für die Schweiz schwierigen institutionellen Fragen sollten zusammen mit neuen bilateralen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit in einem neuen weiteren Paket geregelt werden – den Bilateralen III. Ebenfalls angestrebt wird im Rahmen dieses Pakets eine Wiederaufnahme in die Bildungs- und Forschungsprogramme der EU, aus denen die Schweiz nach dem Verhandlungsabbruch ausgeschlossen worden war. Das alles sollte einen besseren Interessenausgleich zwischen der Schweiz und der EU zulassen. Darüber verhandeln jetzt Bern und Brüssel nach vorangehenden, länglichen Sondierungsgesprächen seit vergangenem März. Ziel des Bundesrats ist es, den bilateralen Weg zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

Unmut macht sich breit

Wie auch immer diese Verhandlungen ausgehen und unabhängig davon, ob das Verhandlungsergebnis dereinst vor dem Parlament und dem Volk Gnade findet, das Paket könnte das letzte sein, auf das die EU einzutreten bereit ist. Denn vor allem in mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten macht sich zunehmend Unverständnis, ja Unmut über den schweizerischen Sonderweg breit. Warum soll das reiche Nichtmitglied Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten und obendrein erst noch Ausnahmen aushandeln können, wird gefragt. Denn diese wirtschaftlich noch nicht so weit wie die Schweiz entwickelten Mitgliedstaaten mussten sich bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2004 den Zugang zum Binnenmarkt weitestgehend ohne Ausnahmen erkaufen.

Irgendwann dürften diese Mitgliedstaaten deshalb genug haben von schweizerischen Rosinenpicken. Der bilaterale Weg dürfte darum nicht unendlich ausbaubar sein. Er könnte mittel- bis langfristig zu einer Sackgasse werden.

Kommt noch ein weiterer Nachteil des bilateralen Wegs dazu: Er liefert keine Antworten auf die aussen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen, die die Schweiz spätestens seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Verhältnis zur EU umtreiben. In der Klimapolitik drängt sich ebenfalls eine Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU auf. Aber auch hier greift der bilaterale Ansatz zu kurz. Dieser hat im Wesentlichen eine wirtschaftliche Ausrichtung. Das ist zu wenig angesichts der Problemvielfalt, der sich die Schweiz im europäischen Kontext gegenübersieht.

Der Bilateralismus mit der EU hat also seine Grenzen. Es wäre deshalb an der Zeit, dass sich die Schweiz weitergehende Alternativen zu überlegen beginnt – etwa einen zweiten Anlauf zu einem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder gar einen EU-Beitritt. Oder dann sollten die bilateralen Verträge mit der EU wenigstens – und wenn möglich – mit einem sicherheits- und verteidigungspolitischen Volet und einem Klimaabkommen ergänzt werden.

Neutralität: Christoph Blocher erntet Widerspruch von Martin Gollmer

Sieben besorgte Staatsbürger lancieren ein Manifest für eine Neutralität im 21. Jahrhundert. Sie fordern Bundesrat und Parlament angesichts einer geänderten sicherheitspolitischen Lage insbesondere in Europa auf, die Neutralität der Schweiz zu überdenken und in Zukunft flexibler zu handhaben. Sie formulieren damit einen Gegenentwurf zur Neutralitätsinitiative der SVP und Christoph Blochers, die eine rigide Form der Neutralität in der Verfassung verankern will.

«Der Ukraine-Krieg bestätigt und führt klar vor Augen, dass die einzelnen Bausteine der schweizerischen Neutralitätspolitik nicht mehr zueinander passen.» So steht es in einem vierseitigen Manifest, das eine siebenköpfige Gruppe bestehend aus Staats- und Völkerrechtlern sowie aus Diplomaten unter Führung des emeritierten Berner Professors Thomas Cottier am 29. Mai 2024 in Bern vorstellte. Die Schweiz habe in diesem Konflikt einerseits die Sanktionen der EU gegen Aggressor Russland übernommen, anderseits aber am Verbot der Kriegsmaterialausfuhr an die Kriegspartien festgehalten. Die Schweiz könne den Schutz der internationalen Rechtsordnung nicht hochalten und verteidigen, insbesondere den Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und das Gewaltverbot, wenn sie den Aggressor Russland gleich behandelt wie das Opfer Ukraine und gestützt darauf die Wiederausfuhr von längst verkauftem Kriegsmaterial an die Ukraine verbietet.
Der Grund für die heute widersprüchliche Politik im Ukraine-Konflikt liege im restriktiven Kriegsmaterialgesetz, das in Teilen auf die umstrittenen und überholten Haager Konventionen von 1907 abgestützt werde, heisst es in dem Manifest weiter. Das Gleichbehandlungsgebot der Haager Konventionen komme bei einem Angriffskrieg aufgrund der Uno-Charta von 1945 nicht mehr zur Anwendung. Diese stipuliert weltweit ein generelles Angriffs- und Gewaltverbot. Die Schweiz sei als Uno-Mitglied deshalb nicht mehr berechtigt, Aggressor und Opfer gleich zu behandeln.

Überdenken, nicht abschaffen

Die Autoren des Manifests fordern darum Bundesrat und Parlament auf, die Neutralität der Schweiz zu überdenken. Diese habe ihre ursprüngliche Bedeutung aufgrund des völkerrechtlichen Gewaltverbots und des Rechts auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung verloren. Unter Neutralität werde heute von den meisten Staaten die autonom beschlossene Nichtteilnahme an einem bewaffneten zwischen- oder innerstaatlichen Konflikt und die Bündnisfreiheit verstanden.
Die Autoren des Manifests wollen die Neutralität aber nicht abschaffen. Diese habe nach wie vor eine grosse Bedeutung für die schweizerische Identität. Sie sei historisch gewachsen und tief verankert in der Bevölkerung. Das gelte es zu berücksichtigen. Die Autoren des Manifests fordern deshalb nur, die Neutralität in Zukunft anders – vor allem flexibler – zu handhaben als bisher. Dazu haben sie zehn Eckpfeiler der schweizerischen Neutralität formuliert. Die wichtigsten sind:

• «Die Neutralität ist ein aussenpolitisches Instrument.» Sie soll nicht in der Verfassung als Staatsziel verankert und verrechtlicht werden, wie das die Neutralitätsinitiative der SVP unter Führung von Christoph Blocher fordert. Wichtig seien mehr Handlungsfreiheit und weniger Fesseln.
• «Die Neutralität dient der Sicherheitspolitik und nicht umgekehrt.» Die militärische Neutralität soll daher nur so lange gelten, als sie der Sicherheit der Schweiz dient und nicht Staatsziele und Werte der internationalen Beziehungen gefährdet. Das müsse von Fall zu Fall geprüft und entschieden werden.
• Die Schweiz soll das Selbstverteidigungsrecht angegriffener Staaten anerkennen. Die Schweiz solle dabei alles unterlassen, was den Aggressor begünstige.
• «Die Schweiz stellt in Friedenszeiten und in einem Konfliktfall alle ihr zumutbaren Mittel für Gute Dienste, humanitäre sowie vor allem finanzielle Hilfen zur Verfügung.»
• Die Schweiz brauche eine schlagkräftige Armee. Diese soll einer glaubwürdigen Sicherheits- und Verteidigungspolitik dienen, unabhängig davon, ob die Schweiz neutral sei oder nicht. In Friedenszeiten müsse die Armee die Zusammenarbeit mit Nato und EU trainieren, um sich im Fall eines Angriffs gemeinsam mit den demokratischen Rechtsstaaten verteidigen zu können.
• Die Schweiz müsse das Embargogesetz anpassen. Der Bundesrat soll eigene Sanktionen ergreifen können. Weiter soll das Kriegsmaterialgesetz revidiert werden, um den Export von Waffen und Munition mit den aussen- und sicherheitspolitischen Interessend der Schweiz zu verbinden.

Die Medien stellten das Manifest mehrheitlich als einen Gegenentwurf zur Neutralitätsinitiative der SVP und Christoph Blochers vor. «Ein 10-Punkte-Plan gegen Christoph Blocher» titelte etwa der «Tages-Anzeiger». «Un manifeste pour contrer l’initiative sur la neutralité de Christoph Blocher» hiess die Schlagzeile bei «Le Temps». Auch Radio SRF stellte das Manifest in einen Zusammenhang mit der Neutralitätsinitiative. Diese will eine «immerwährende und bewaffnete Neutralität» in der Verfassung verankern. Sie wurde am 11. April dieses Jahres beim Bund eingereicht und inzwischen auch für gültig erklärt. «Natürlich geht es uns auch darum, ein Gegenmodell zu Blochers Initiative aufzustellen», sagte Manifest-Initiant Cottier an der Medienkonferenz in Bern.

Den Nerv der Zeit getroffen

Bereits wenige Tage nach der Vorstellung des Manifests hatten es schon mehrere Hundert Personen unterschrieben. Zu den 87 Erstunterzeichnern gehören die Ex-Bundesräte Joseph Deiss (Mitte), Samuel Schmid (SVP, später BDP) und Kaspar Villiger (FDP) sowie mehrere aktive und ehemalige Parlamentarier jeglicher parteipolitischer Couleur und etliche ehemalige Diplomaten. Das Manifest hat also, so scheint es, ein weitverbreitetes Unbehagen mit der aktuellen Handhabung der Neutralität angesprochen.
Das Manifest «Eine Neutralität für das 21. Jahrhundert» kann hier gelesen und unterzeichnet werden.

Sicherheitspolitische Herausforderungen der Schweiz in Europa von Thomas Cottier

Die sicherheits- und verteidigungspolitische Autonomie der Schweiz ist eine Illusion. Die Schweiz ist existentiell vom US-europäischen Schutzschild abhängig. Darauf kann sie sich nicht mehr länger uneingeschränkt verlassen. Sie muss sich deshalb mit eigenen Beiträgen an den europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbemühungen beteiligen. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit mit der NATO und der EU und – damit verbunden – ein Überdenken der Neutralität.

 

Die Auslegeordnung sicherheitspolitischer Fragen zeigt, dass Freihandel und Sicherheit kein Gegensatz sind, sondern sich gegenseitig bedingen. Freihandel und Integration tragen wesentlich zur Sicherheit bei. Die Schweiz nimmt dies indessen in abgeschotteten Bereichen nicht hinreichend war. Die Versorgung mit nachhaltiger Energie muss europäisch, nicht national gedacht werden. Das gleiche gilt für die protektionistische Landwirtschaftspolitik in Zeiten der Klimakrise. Sicherheit bedarf sodann der engen Zusammenarbeit in weiteren Politikfeldern, die sich direkt mit Sicherheitsfragen befassen, von polizeilichen bis zu militärischen Aufgaben. Dafür müssen Strukturen zur Verfügung stehen, die von den Kompetenzen her zweifelsfrei rasche Beschlüsse und deren Umsetzung erlauben. Diese können heute nicht mehr im Alleingang angegangen werden. Sicherheitspolitische Autarkie der Schweiz in Europa ist eine Selbsttäuschung. Sie spiegelt die Illusion einer Sicherheit vor, dies es so nicht mehr gibt und wohl nie gegeben hat.

Die Schweiz ist heute im Verzug. Das gilt in zahlreichen Bereichen, namentlich der Energieversorgung und der Gefahrenabwehr, insbesondere aber für die Armee. Die Schweiz kann in Zukunft nicht mehr damit rechnen, als Trittbrettfahrer vom amerikanischen und einem europäischen Schutzschild zu profitieren. Sie muss ihren eigenen Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten, über die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Partnerschaft für den Frieden mit dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis NATO hinaus. Das erfordert in Europa einen Verzicht auf die traditionelle Neutralität und ein Bekenntnis zur engen Zusammenarbeit mit der NATO, der EU und ihren Mitgliedstaaten.

 

Den vollständigen Aufsatz von Thomas Cottier hier lesen

Blochers «Pro-Putin-Initiative» ist unsinnig von Daniel Woker

Rechtsgerichtete Kreise wollen eine «immerwährende Neutralität» zementieren. Dabei wurde die Neutralität aus Gründen nie in die Verfassung aufgenommen.

Nicht genug, dass die SVP unter dem populistischen und finanziellen Diktat von Christoph Blocher Amok läuft gegen die Bilateralen III (das aktuelle Verhandlungspaket der Schweiz und der EU). Um jede Annäherung an Europa zu verunmöglichen, hat Blocher zusammen mit «Pro Schweiz» auch die sogenannte Neutralitätsinitiative lanciert. Von kritischen Beobachtern wird diese zu Recht als Pro-Putin-Initiative bezeichnet.

Die Aufnahme der Neutralität – einem Mittel, nicht einem Ziel der schweizerischen Aussenpolitik – in die Bundesverfassung wäre unsinnig genug. Seit 1848 haben sich alle Autoren der Verfassung bemüht, gerade dies nicht zu tun, weil sich das europäische Umfeld ständig verändert. Tatsächlich ist das EU-Europa mit dem Europa im 19. Jahrhundert, als die schweizerische Neutralität im Interesse der europäischen Mächte war, nicht vergleichbar. Die Haager Abkommen von 1907 sind entsprechend überholt. Das gültige, für alle Staaten verbindliche Dokument zu Krieg und Frieden ist die Uno-Charta, welche Angriffskriege verbietet und keine Gleichbehandlung von Aggressor und Opfer erlaubt. Diese Entwicklung zeigt, dass die von der Initiative geforderte Aufnahme einer «immerwährenden Neutralität» in die Verfassung Unfug wäre, da wir die Zukunft gar nicht kennen können.

Quasi ein Verbot von Sanktionen

Von der Neutralität her ist lediglich der Beitritt der Schweiz zur Nato sowie eine direkte Ausfuhr von in der Schweiz hergestelltem Kriegsmaterial an eine kriegführende Partei nicht möglich. Alles andere ist erlaubt, auch unter dem Gesetz über die Kriegsmaterialausfuhr. Wirtschaftssanktionen, wie sie die Schweiz gegen Russland erlassen hat, sind nicht nur zugelassen, sondern waren aus politischen, wirtschaftlichen und moralischen Gründen unumgänglich. Andernfalls wäre die Schweiz zur isolierten Insel von Putin-Verstehern geworden.

Blochers Initiative will nun das Ergreifen von Wirtschaftssanktionen praktisch ausschliessen. Der Verweis im Initiativtext auf eine Uno-Ausnahme ist rein theoretischer Natur. Wir wissen alle, dass die Uno bei Aggressionskriegen, wie sie direkt und indirekt durch totalitäre Diktatoren geführt werden, wegen des Vetos dieser Staaten im Sicherheitsrat meist blockiert ist. Die Ukraine ist ein aktuelles Beispiel, darum die Bezeichnung «Pro-Putin-Initiative». Ein Angriffskrieg von China gegen Taiwan bildet ein leider durchaus mögliches zukünftiges Beispiel.

Sicherheitspolitisch gefährlich

Ein Verbot von Wirtschaftssanktionen würde die schweizerische Aussenpolitik in unakzeptablem Masse einengen. Sanktionen sind ein Zwangsmittel bei groben Verstössen gegen alle Werte, denen sich gerade die Schweiz verpflichtet fühlt. Sanktionen bilden eine erste klare Schranke gegen Aggressoren, bevor als Ultima Ratio militärische Massnahmen ergriffen werden müssen.

Sicherheitspolitisch ist die Initiative gefährlich, weil sie eine internationale Zusammenarbeit verbietet, etwa mit der Nato und der EU zur Vorbereitung auf einen Konfliktfall. Nachdem nun Schweden Nato-Mitglied geworden ist, würde dies gar die seit Jahren laufende Ausbildung von schweizerischen Kampfpiloten im dafür einzig möglichen hohen Norden verunmöglichen.

 

Europa-Initiative lanciert: Proeuropäisches Lager geht in die Offensive von Europa-Allianz

Die Befürworter*innen von geregelten Beziehungen zur EU gehen in die Offensive: Die zivilgesellschaftliche Europa-Allianz hat heute in Bern die Europa-Initiative lanciert. In einer Welt voller Krisen steht die Schweiz an einem Scheideweg. Die Europa-Initiative verankert die aktive europäische Zusammenarbeit in der Verfassung und sorgt so für einen Grundsatzentscheid. Sie gibt der stillen proeuropäischen Mehrheit langfristig eine Stimme und den laufenden Verhandlungen mit der EU Rückenwind.

Vollständige Medienmitteilung zur Europa-Initiative hier lesen

Den Unterschriftenbogen hier herunterladen

Die Europa-Initiative: Ziele und Text in Kürze von Thomas Cottier

Die Europa-Initiative verankert den Grundsatz einer aktiven Integrationspolitik in der Bundesverfassung und legt europapolitische Ziele fest, die in die Zukunft weisen. Wie die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Integration aussehen soll, wird der Politik überlassen. Bereits heute unterstützt sie die laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III.

  1. Die Initiative für eine starke Schweiz in Europa verfolgt drei Ziele:
    • Sie verankert die überfälligen längerfristigen Ziele der Europapolitik in der Bundesverfassung und geht über Markbeteiligung und die Bilateralen III hinaus. Sie strebt eine enge Zusammenarbeit namentlich in der Klima- und Kulturpolitik an und schliesst Sicherheitsfragen nicht aus, die heute immer wichtiger werden.
    • Sie verankert den Grundsatz einer aktiven Europapolitik in der Bundesverfassung und markiert so die Abkehr vom Grundsatz der wirtschaftlichen Integration und politischen Abstinenz sowie von einer Politik des Nachvollzugs ohne Mitgestaltung.
    • Sie unterstützt und begleitet die laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III in einem kritischen Zeitpunkt. Sie gibt allen, die diese Verhandlungen zum Erfolg führen wollen, heute die Möglichkeit, ihre Unterstützung aktiv mit der Unterzeichnung der Initiative zum Ausdruck zu bringen. Sie müssen nicht auf ein Referendum zu den Bilateralen III warten. Eine Abstimmung über die Initiative wird zeitlich erst nach der Entscheidung über die Bilateralen III stattfinden und präjudiziert deren Ausgang nicht. Sie ist Rückversicherung und Zukunftsprojekt zugleich.
  1. Der Text der Europa-Initiative:
    • Die Initiative ist kurz gehalten und beschränkt sich auf Ziele der Aussenpolitik in Europa. Sie ergänzt Art. 54 der Bundesverfassung. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt der Politik überlassen. Sie zementiert weder den bilateralen Weg, noch fordert sie einen ERW- oder EU-Beitritt. Sie ist offen für andere und künftige Lösungen in einem Europa variabler Geometrien und in einem sich wandelnden globalen und kontinentalen Umfeld. Die Verfassung bleibt diesbezüglich offen.
    • Die Europa-Initiative gliedert sich in drei Abschnitte und die Übergangsbestimmungen:
    • Absatz 1 betont in Abkehr bisheriger Politik und ein aktives Engagement unseres Landes im europäischen Integrationsprozess. Wir wollen vom Nachvollzug wegkommen und unsere Souveränität aktiv einbringen und mitgestalten. «Die Schweiz ist unsere Heimat, aber die Heimat der Schweiz ist Europa» (Peter von Matt). Das wird hier zum Ausdruck gebracht.
    • Absatz 2 erteilt den verfassungsrechtlichen Auftrag, eine gesicherte und entwicklungsfähige Teilhabe am EU-Binnenmarkt, aber auch an andern Politiken zu führen und diese vertraglich abzusichern. Der Katalog ist offen in der Zeit, betont aber Klimapolitik und Kulturpolitik als vordringliche Anliegen der Initianten besonders. Beide Elemente fehlen bis heute. Das gleiche gilt auch Fragen der Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik.
    • Absatz 3 regelt das Erfordernis flankierender Massnahmen zum Schutze der demokratischen und föderalen Grundwerte unseres Landes. Sie gewährleisten die Nachhaltigkeit. Diese Massnahmen haben sich im Rahmen der jeweils geltenden Verträge zu bewegen.
    • Die Übergangsbestimmungen legen fest, dass Verträge und Umsetzungsakte jeweils innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt werden müssen und keinen Verzug erlauben. Diese Vorschrift gilt auch in der Zukunft und findet auf jedes neue Verhandlungspaket Anwendung.

Voulons-nous une magnifique étiquette sur une bouteille vide? par Maurice Wagner

Les opposants à l’UE agissent comme s’ils considéraient que l’étiquette des bouteilles était plus importante que leur contenu.

 Les propos de Marcel Dettling, le nouveau président de l’UDC, tels que rapportés dans le journal Le Temps du 25 mars 2024 démontrent qu’il suit la ligne de Christoph Blocher en matière européenne. La stratégie de l’UDC concernant l’UE revient à apeurer les citoyens et à sciemment créer de la confusion entre l’adhésion et les accords bilatéraux. Christoph Blocher n’évoquait-il pas, dans une interview parue dans le journal Le Temps du 31 octobre 2023 un «contrat-cadre pour entrer dans l’UE», alors même que les accords bilatéraux visent précisément à éviter de devoir adhérer à l’UE?

Demander comme l’UDC une double majorité du peuple et des cantons pour le prochain traité entre la Suisse et l’UE revient à faire croire que la Suisse va adhérer à l’UE: n’est-ce pas une tromperie?

Marcel Dettling sous-entend que le système démocratique suisse est supérieur aux autres systèmes démocratiques, puisque c’est le peuple qui décide:

  • Il est exact qu’en Suisse, le peuple a souvent le dernier mot; mais pas toujours! Ainsi, dans les cas où la double majorité est requise, le peuple peut devoir s’incliner devant la majorité des cantons (on a pu le constater en novembre 2020 lors de la votation sur l’initiative sur la responsabilité des entreprises).
  • Il est temps que tous les Suisses réalisent qu’il existe plusieurs types de démocraties. Ainsi, les pays de l’UE, aussi bien les monarchies constitutionnelles que les républiques, sont des démocraties. En toute hypothèse, à la différence d’une Suisse avec ses liens actuels ténus avec l’UE, ces pays ne se contentent pas d’entériner des décisions prises sans qu’ils aient eu leur mot à dire, ou d’ «acheter» leur participation aux programmes de l’UE.

Pour prendre une image viticole, les opposants à l’UE agissent comme s’ils considéraient que l’étiquette des bouteilles était plus importante que leur contenu. À quoi cela sert-il de faire figurer le mot «souverain» sur l’étiquette d’une bouteille qui se vide? Il est temps que le Conseil fédéral se fasse entendre sur la question et ne laisse pas le monopole de la parole aux adversaires de tout nouvel accord avec l’UE.

Erstarkt der Nationalpopulismus auch in der Schweiz? von Daniel Woker

Wird Donald Trump im kommenden November zum Präsidenten der USA gewählt, droht auch über die Schweiz eine Welle des Nationalpopulismus hereinzubrechen. Das könnte fatale Folgen für die Bilateralen III und eine vernünftige Handhabung der Neutralität haben, wie sich jetzt schon zeigt.

Die grösste gegenwärtige Herausforderung für die schweizerische Aussenpolitik stellt die Neuregelung der Beziehungen zu unserem Heimatkontinent Europa dar. Eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wollen sowohl geordnete Beziehungen zur EU als auch den für uns vorteilhaften Verbleib im europäischen Binnenmarkt. Bundesrat und Verwaltung setzen im Moment alles daran, mit Brüssel – der Kommission und den 27 EU-Mitgliedstaaten, die letztlich über das Verhandlungspaket entscheiden – eine Lösung zu finden, welche beide Seiten zufriedenstellt.

Der von der EU allein der Schweiz zugestandene Sonderstatus unter den kommenden Bilateralen III wurde in Vorverhandlungen ziemlich definitiv umrissen. Auf europäischer Seite ist nach verlässlichen Angaben sowohl der Verhandlungsspielraum als auch das Reservoir an Geduld mit dem helvetischen Sonderweg praktisch ausgeschöpft.

SGB und SVP: Die Gegner der Bilateralen III

Das hindert den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) mit Präsident Yves Maillard und Chefökonom Daniel Lampart nicht daran, Hand in Hand mit den rechten Nationalpopulisten von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) das gesamte Verhandlungspaket jetzt schon rundweg abzulehnen. Sie stellen damit die wirtschaftliche Zukunft, aber auch die Seele unseres Landes als europäische Drehscheibe in Frage. Dies angeblich wegen der Lappalie von Spesenentschädigungen für entsandte ausländische Arbeitnehmer, welche bis zu lediglich drei Monaten in der Schweiz tätig sein können.

Die hier in Frage stehenden Entschädigungen sind im grossen Zusammenhang geradezu lächerlich klein; sie entsprechen der Entlöhnung für rund 0,1 Prozent der gesamten in der Schweiz geleisteten Arbeitsstunden. Wenn wir die Chance der Bilateralen III nicht wahrnehmen, werden wir sowohl wirtschaftlich wie auch politisch und vor allem emotional von unseren engsten Partnern und Nachbarn in Europa abgeschnitten.

Dass die konsequente Nein-Partei SVP mit ihrem Amoklauf gegen alles Europäische dies in Kauf nimmt, ist selbstverständlich. Ihren «Kampf gegen Europa» illustriert sie mit einem Bild des Kindlifresser-Brunnens in Bern, wobei «die furchterregende Brunnenfigur in der SVP-Montage anstelle eines nackten Kindes die Schweiz in den (EU)-Rachen schiebt» wie die NZZ unter dem Titel «Schrill lanciert» schrieb.

De facto an der Seite von General Christoph Blocher marschieren in der Mutter aller Schlachten, dem voraussehbaren Referendumskampf, auch nationalkonservative Unternehmer («Kompass/Europa», «Autonomiesuisse»). Darunter Zuger Kasinokapitalisten, welche europäische Regeln im Finanzbereich fürchten. Zusammen verfügen sie über gewaltiges ideologisches und finanzielles Kapital, mit dem sie im Moment das europapolitische Terrain besetzen, um jeden vernünftigen Diskussionsansatz im Keim zu ersticken.

Die Neutralitätsinitiative Blochers und die Ukraine

Um jede Annäherung an Europa zu verunmöglichen, hat Blocher mit seinen Hofschranzen in «Pro Schweiz» weiter die sogenannte Neutralitätsinitiative gestartet, welche von kritischen Beobachtern zu Recht als «Pro-Putin-Initiative» etikettiert wird. Den offiziellen Kampf dafür will die SVP bereits Anfang April lancieren. Leider setzt sich auch auf der linken Seite ein Komitee fehlgeleiteter Idealisten für Blochers Initiative ein.

Die Aufnahme des Prinzips Neutralität – sie ist ein Mittel, nicht ein Ziel der schweizerischen Aussenpolitik – in die Bundesverfassung (BV) wäre unsinnig genug. Seit 1848 haben sich alle Verfasser der BV bemüht, gerade dies nicht zu tun, weil sich das europäische Umfeld ja verändern könnte. Tatsächlich ist das EU-Europa mit dem Europa des 19. Jahrhunderts und auch jenem bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts nicht vergleichbar. Die von Neutralitäts-Fetischisten oft bemühten Haager Abkommen von 1907 sind überholt. Grundlegend ist heute die UNO-Charta, welche Angriffskriege verbietet und keine Gleichbehandlung von Aggressor und Opfer erlaubt. Diese Entwicklung zeigt, dass die von Blochers Initiative geforderte Aufnahme einer «immerwährenden Neutralität» in die Verfassung Unfug wäre, da wir die Zukunft nicht kennen können.

Der brutale Aggressionskrieg Putins gegen die Ukraine hat endgültig bestätigt, dass ein schweizerisches Abseitsstehen von Europa damit aus Sicht der EU unmöglich geworden ist. Von der Neutralität her ist das kein Problem. Sogar bei deren strikter Definition sind – im Moment noch – lediglich der Beitritt der Schweiz zum nordatlantischen Militärbündnis NATO sowie eine direkte Ausfuhr von in der Schweiz hergestelltem Kriegsmaterial in die Ukraine nicht möglich. Alles andere ist erlaubt, auch unter dem Gesetz über Kriegsmaterialausfuhr. Dies gilt insbesondere für die indirekte Ausfuhr, also den Verkauf an EU-Länder, welche damit ihre eigenen Reserven aufstocken, nachdem sie diese zugunsten der Ukraine angezapft haben. Wirtschaftssanktionen, wie sie die Schweiz gegen Russland erlassen hat, sind nicht nur zugelassen, sondern waren aus politischen, wirtschaftlichen und moralischen Gründen unumgänglich. Andernfalls wäre die Schweiz zur isolierten Insel von Putin-Verstehern geworden.

Die Aussen- und Sicherheitspolitik würde eingeschränkt

Blochers Initiative will nun das Verhängen von Wirtschaftssanktionen praktisch ausschliessen. Der Verweis im Initiativtext auf eine UNO-Ausnahme ist rein theoretischer Natur. Wir wissen alle, dass die UNO bei Aggressionskriegen, die direkt und indirekt durch totalitäre Mächte geführt werden, wegen des Vetos dieser Staaten im Sicherheitsrat meist blockiert ist. Die Ukraine ist ein aktuelles Beispiel, darum die Bezeichnung «Pro-Putin-Initiative». Ein Angriffskrieg von China gegen Taiwan ist ein leider durchaus mögliches zukünftiges Beispiel.

Ein Verbot von Wirtschaftssanktionen würde die schweizerische Aussenpolitik in unakzeptablem Masse einengen. Sanktionen sind ein Zwangsmittel bei groben Verstössen gegen alle Werte, welche gerade die Schweiz ihr eigen nennt. Sie bilden eine erste klare Schranke gegen Aggressoren, bevor als Ultima Ratio militärische Massnahmen ergriffen werden müssen.

Sicherheitspolitisch ist die Initiative gefährlich, weil sie internationale Zusammenarbeit zur Vorbereitung auf einen Konfliktfall verbietet. Nachdem nun Schweden Nato-Mitglied geworden ist, würde dies gar die seit Jahren laufende Ausbildung von schweizerischem militärischem Flugpersonal im dazu einzig möglichen geografischen Raum, dem hohen Norden, verunmöglichen.

Die Stützen der Zivilgesellschaft sind gefordert

Insbesondere aber würde die Initiative unser Verhältnis zur EU nachhaltig zerrütten. Eine schweizerische Verfassungsbestimmung, welche unseren nächsten Partnern und Nachbarn signalisiert, dass wir uns in keinem Fall mit Europa gegen Aggressoren solidarisieren werden, wird zum Bruch führen. Dass dies keine leere Drohung ist, zeigt ein erstes, vergleichsweise kleines Beispiel. Die überängstliche Politik von Regierung und Parlament betreffend Kriegsmaterial für die Ukraine hat bereits dazu geführt, dass bisherige Kunden aus der EU kein Rüstungsmaterial mehr in der Schweiz beziehen wollen und dass ausländische Besitzer von Rüstungsunternehmen dessen Fertigung aus der Schweiz abziehen. Sie wollen keine Waffen, welche sie im Ernstfall wegen schweizerischer Neutralität nicht einsetzten können. Ohne eigene Rüstungsbetriebe aber auch keine eigene Armee. Ein solches Verlangen ist angesichts der heutigen Lage nicht nur naiv, sondern stellt für die Schweiz eine akute Gefahr dar.

Mit Blick auf die Bilateralen III haben Blocher und Maillard mit schwerstem Geschütz gleich zu Beginn gegen eine von der Mehrheit in der Schweiz klar geforderte Vorlage die Deutungshoheit gewonnen (siehe auch den Artikel hier: https://suisse-en-europe.ch/gegen-europa-die-svp-maillard-und-der-blick-von-daniel-woker/). Nun gilt es unbedingt zu verhindern, dass sich dies bei Blochers Pro-Putin-Initiative wiederholt. Da sind wir alle gefordert: die Stützen der schweizerische Zivilgesellschaft in Politik, Wirtschaft und Medien, ebenso wie alle vernünftigen Schweizerinnen und Schweizer sind jetzt schon aufgerufen, Bonaparte Blocher in seinen Schlachten gegen die Bilateralen III und für seine Neutralitätsinitiative ein schweiz- und europaweit hallendes Waterloo zu bescheren.

Das Wichtigste zu den Verhandlungen Schweiz-EU von Martin Gollmer

Am Montag, 18. März 2024, haben die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein neues, drittes bilaterales Vertragspaket begonnen. Hier, um was es in diesen Verhandlungen aus schweizerischer Sicht geht und was diese so speziell macht.

Am Montag, 18. März 2024, haben Bundespräsidentin Viola Amherd und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein neues, drittes bilaterales Vertragspaket eröffnet. Zuvor hatte der Bundesrat am Freitag, 8. März, nach eingehenden Konsultationen von Kantonen, Parlament, Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern das definitive Mandat der Schweiz für diese Verhandlungen verabschiedet. Die 27 EU-Mitgliedstaaten hiessen die von der Kommission vorgelegten Verhandlungsrichtlinien am Dienstag, 12. März, ohne Diskussion gut.

Für die Schweiz verhandelt der Bundesrat. Er ist für die Aussenpolitik des Landes zuständig. Auf Seite der EU führt die Kommission, die Exekutive und Verwaltung der Europäischen Union, die Verhandlungen. Ihr obliegt die Ausarbeitung internationaler Verträge. Chefunterhändler der Schweiz ist Patric Franzen, stellvertretender Staatssekretär und Leiter der Abteilung Europa im Eidgenössischen Departement des Äusseren (EDA). Sein Gegenpart bei der EU ist Richard Szostak, Leiter der Abteilung «Westeuropäische Partner» im Generalsekretariat der Kommission.

Was ist das Ziel der Verhandlungen mit der EU?

Der Bundesrat will in den Verhandlungen mit der EU den seit über zwanzig Jahren meist erfolgreich begangenen, zuletzt aber holperig gewordenen bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln. Konkret geht es darum, den – zumindest teilweisen – hindernisfreien Zugang von Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt zu sichern und auszubauen. Dazu sollen bestehende Binnenmarktabkommen aktualisiert und neue bilaterale Abkommen abgeschlossen werden. Der Binnenmarkt ist mit rund 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten der weltweit grösste grenzüberschreitende Markt, in dem überall die gleichen Regeln gelten. Der EU-Binnenmarkt ist so etwas wie der Heimmarkt der Schweizer Unternehmen.

Zudem will der Bundesrat die Wiederaufnahme der Schweiz in die Bildungs- und Forschungsprogramme der EU erreichen. Die EU hatte die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen durch den Bundesrat im Jahr 2021 sistiert. Das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» ist mit einem Budget von insgesamt 95,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021-2027 das grösste seiner Art auf der Welt. Mit der Aufnahme der Verhandlungen wird die Beteiligung der Schweiz umgehend wieder ermöglicht, steht aber unter Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen bis Ende 2024.

Was ist der Inhalt des geplanten Vertragspakets?

Der Bundesrat und die EU-Kommission wollen ein Vertragspaket schnüren mit den folgenden Elementen:

  • Neue bilaterale Abkommen zu den Themen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
  • Aufdatierung bestehender Abkommen im Bereich der Personenfreizügigkeit (Lohnschutz und Sozialrechte), des Land-und Luftverkehrs, der technischen Handelshemmnisse und der Landwirtschaft sowie deren Unterstellung unter die dynamische Rechtsübernahme und das Streitbeilegungsverfahren.
  • Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für Bildung und Forschung.
  • Vorschriften zu Staatsbeihilfen in den Bereichen Verkehr und Strom.
  • Regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz zugunsten ärmerer EU-Mitgliedstaaten.
  • Einrichtung eines regelmässigen hochrangigen politischen Dialogs.

Was ist schon geregelt, was muss noch verhandelt werden?

In zahlreichen Sondierungsgesprächen, die den eigentlichen Verhandlungen seit März 2022 vorausgegangen sind, haben der Bundesrat und die EU-Kommission ihre jeweiligen Verhandlungsanliegen detailliert erläutert und sogenannte Landungszonen definiert, innerhalb derer eine Lösung offener Verhandlungsfragen möglich sein könnte. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche sind in einem Dokument schriftlich festgehalten – der sogenannten Gemeinsamen Verständigung. (Sie findet sich unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/newsuebersicht/2023/europa.html.) In den Verhandlungen müssen Bundesrat und EU-Kommission nun die in diesem Dokument umschriebenen Lösungsansätze für noch offene Fragen konkretisieren. Nachstehend das Wichtigste dessen, was in den Sondierungsgesprächen schon erreicht worden ist und was in den Verhandlungen noch geregelt werden muss:

  • Strom: Mit dem Abschluss eines Stromabkommens strebt der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz am Strombinnenmarkt der EU an. Dies, um den Stromhandel zwischen der Schweiz und der EU zu fördern und die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität in der Schweiz zu gewährleisten. Der Bundesrat ist einverstanden mit der von der EU-Kommission geforderten Öffnung des schweizerischen Strommarktes. Dabei will er garantiert haben, dass die kleinen Endverbraucher wie Haushalte und KMU unter einer bestimmten Verbrauchsschwelle in der regulierten Grundversorgung mit regulierten Preisen verbleiben oder in diese zurückkehren können (sogenanntes Wahlmodell). Zudem will der Bundesrat die wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen beibehalten können, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom.
  • Lebensmittelsicherheit: Der Bundesrat strebt eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf die gesamte Lebensmittelkette an. Die Ausweitung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und den Marktzugang durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zu verbessern. Eine Harmonisierung der Agrarpolitiken der Schweiz und der EU soll gemäss gemeinsamem Verständnis der Verhandlungspartner ausgeschlossen bleiben. Der Bundesrat will zudem, dass die Schweiz ihre Zolltarife und –kontingente beibehalten kann. Mittels Ausnahmen will er weiter eine Senkung der in der Schweiz geltenden Standards verhindern, insbesondere beim Tierschutz und bei den neuen Technologien in der Lebensmittelproduktion.
  • Gesundheit: Das neue bilaterale Kooperationsabkommen sieht die Beteiligung der Schweiz an den relevanten Mechanismen und Netzwerken der EU im Bereich sicherheitsrelevanter der Gesundheitsfragen vor. Mitmachen will der Bundesrat dabei etwa am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.
  • Bildungs- und Forschungsprogramme: Der Bundesrat strebt eine systematische Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für die Zukunft an, namentlich in den Bereichen Forschung und Innovation, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport und Kultur. Im Vordergrund stehen die EU-Programme Horizon Europe 2021-2027 (Forschung) und Erasmus+ 2021-2027 (Bildung, Studierendenaustausch).
  • Streitbeilegung: Gemäss gemeinsamem Verständnis der Verhandlungspartner suchen die Schweiz und die EU im Streitfall zunächst eine politische Lösung in einem Gemischten Ausschuss. Lässt sich so keine Einigung erzielen, kann jede Vertragspartei den Streit einem paritätischen Schiedsgericht unterbreiten. Wird sich dieses über die Anwendung oder Auslegung von EU-Recht nicht einig, zieht es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei. Dieser nimmt eine verbindliche Beurteilung des strittigen Sachverhalts vor. Danach entscheidet das Schiedsgericht abschliessend.
  • Rechtsübernahme: Mit der dynamischen Übernahme von EU-Recht in den bestehenden und zukünftigen Binnenmarktabkommen in schweizerisches Recht ist der Bundesrat einverstanden. Er will aber an der Aushandlung und Weiterentwicklung des die Schweiz betreffenden EU-Rechts teilnehmen können (sogenanntes decision-shaping). Entscheidet sich die Schweiz (d.h. der Bundesrat, das Parlament oder das Volk) einmal gegen die Übernahme von Recht der EU, kann diese Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Dabei möchte der Bundesrat erreichen, dass solche Massnahmen erst in Kraft treten, wenn das Schiedsgericht über deren Verhältnismässigkeit entschieden hat.
  • Personenfreizügigkeit/Zuwanderung: Der Bundesrat ist einverstanden mit der Angleichung des schweizerischen Rechts an das in diesem Bereich geltende Recht der EU. Er verfolgt dabei aber das Ziel, die Zuwanderung von einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz abhängig zu machen, um die Folgen für das schweizerische Sozialsystem zu begrenzen und Missbräuche zu bekämpfen. Der Bundesrat ist zudem bestrebt, die Mechanismen des Personenfreizügigkeitsabkommens aus den Bilateralen I zur Bewältigung unerwarteter Auswirkungen zu konkretisieren. Das heisst wohl, dass er auf eine Schutzklausel drängen will, die im Falle anhaltend hoher Zuwanderung aus der EU aktiviert werden könnte.
  • Personenfreizügigkeit/Lohnschutz: Der Bundesrat ist bereit, das in diesem Bereich geltende EU-Recht in schweizerisches Recht zu übernehmen. Er will aber den Lohnschutz in der Schweiz auf dem aktuellen Niveau erhalten können, um schweizerische Unternehmen nicht einem unbeschränkten Wettbewerb durch aus der EU entsandte Arbeitskräfte auszusetzen. Bei der Spesenregelung für entsandte EU-Personen will er eine Lösung erreichen, die unter Berücksichtigung des Preisniveaus in der Schweiz eine Rechtsgleichheit gewährleistet. Bei der Kaution, die EU-Unternehmen hinterlegen müssen, die in der Schweiz arbeiten lassen, will er eine Regelung, die eine vergleichbare Wirkung wie mit dem derzeitigen Kautionssystem erzielt.
  • Landverkehr: Der Bundesrat ist einverstanden, dass der internationale Personenverkehr auf der Schiene geöffnet wird. Dabei soll sich aber die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht verschlechtern. Der Bundesrat will, dass die Tarifintegration und der Taktfahrplan garantiert bleiben. Die Zuständigkeit für die Vergabe von Trassen in der Schweiz will er beibehalten. Das Kooperationsmodell im internationalen schienengestützten Personenverkehr will der Bundesrat aufrechterhalten können.
  • Kohäsionszahlungen: Der Bundesrat gibt grünes Licht dafür, dass ein rechtsverbindlicher Mechanismus für einen regelmässigen Kohäsionsbeitrag der Schweiz an ausgewählte ärmere EU-Mitgliedstaaten geschaffen wird. Die Höhe dieses Beitrags muss in den Verhandlungen noch festgelegt werden. Schon jetzt bezahlte die Schweiz einen Kohäsionsbeitrag an die EU. Dieser betrug zuletzt 1,3 Milliarden Franken, verteilt auf zehn Jahre – also 130 Millionen Franken pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass der neue Kohäsionsbeitrag deutlich höher ausfallen wird. In schweizerischen Medien wird geschätzt, dass dieser Beitrag in Zukunft 400 Millionen Franken pro Jahr betragen könnte.

Wie lange werden die Verhandlungen mit der EU dauern?

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte beim Verhandlungsstart, aufgrund der vorangegangenen Sondierungsgespräche gebe es nun ein gemeinsames Verständnis der Verhandlungen und eine Vertrauensgrundlage, um schnell weitere Fortschritte zu erzielen. Ziel der EU sei es, die Verhandlungen noch in diesem Jahr abzuschliessen. Bundespräsidentin Amherd war zurückhaltender, was den Zeitrahmen der Verhandlungen betrifft. «Wenn das noch bis Ende 2024 klappen würde, wäre das natürlich fantastisch», sagte sie. Das hätte den Vorteil, dass noch mit der aktuell amtierenden Kommission abgeschlossen werden könnte. Für die Schweiz gehe aber «Qualität vor Tempo».

Was ist das Besondere an diesen Verhandlungen?

Neu  an diesen Verhandlungen ist, dass sie sozusagen mit offenen Karten geführt werden. Sowohl der Bundesrat wie die EU-Kommission haben nämlich ihre jeweiligen Verhandlungsmandate im Internet veröffentlicht. (Das Mandat des Bundesrats findet sich unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/newsuebersicht/2023/europa.html, dasjenige der EU-Kommission unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7031-2024-ADD-1/de/pdf.) Damit kann die Bevölkerung der beiden Parteien im Detail sehen, was diese in den Verhandlungen erreichen wollen. Dieser Schritt wurde gemacht, um Vertrauen in die Verhandlungen zu schaffen und Falschinformationen vor allem von Gegnern der Verhandlungen einen Riegel zu schieben. Umgekehrt führt die Transparenz auch dazu, dass innenpolitisch von Politik, Wirtschaft und Parlament neue Forderungen auf den Tisch gelegt wurden, die der Bundesrat in den Verhandlungen nun berücksichtigen muss. Sie erleichtert den Gegnern der Verhandlungen, Einwände und Kritik zu formulieren, die in der Presse jeweils breit aufgenommen werden. Die Verhandlungen mit der EU erscheinen so in den Medien als sehr schwierig, ja sogar als «mission impossible».

Für den Bundesrat ist die Veröffentlichung eines Verhandlungsmandats und weiterer Verhandlungsunterlagen ein Novum. Sie geschieht erstmals in der Geschichte der schweizerischen Diplomatie. Bisher waren Verhandlungsdokumente immer geheim und nur den parlamentarischen Kommissionen zugänglich. Die EU-Kommission hat Verhandlungsunterlagen dagegen schon mehrfach publik gemacht – so etwa bei den Brexit-Verhandlungen mit Grossbritannien.