Editorial Thomas Cottier: Zum Verfassungstag

Die Verfassung von 1848 begründete langfristig die  Wohlfahrt des Landes. Binnenmarkt und Freizügigkeit in Europa tun es ihr ebenso langfristig gleich. Es ist daher wichtig, die Kündigungsinitiative am 27. September wuchtig zu verwerfen. Wir sind dies dem 12. September 1848 schuldig.

Jean Zwahlen: Die EU – Unser wichtigster und verlässlichster Partner

ASE-Vorstandsmitglied Jean Zwahlen macht eine geopolitischen tour d’horizon und kommt zum Schluss, dass die EU trotz ihrer Schwächen auf absehbare Zeit unser wichtigster und zuverlässigster Partner bleiben wird. Im kurz- aber vor allem auch im langfristigen Interesse der Schweiz wird die Begrenzungsinitiative deshalb hoffentlich deutlich abgelehnt.

Veranstaltungsbericht: Themenabend zur Begrenzungsinitiative

Am 27.8. begrüsste die ASE gemeinsam mit der Berner Nebs und den young european swiss zu einem Abend im Zeichen der anstehenden Kündigungsinitiative. Im Veranstlatungsbericht finden Sie die vollständige Rede von Staatssekretär Gattiker zum Nachlesen sowie einige Impressionen.

Eidg. Abstimmungen 27.9.: NEIN zur Kündigunginitiative der SVP!

Die Vereinigung La Suisse en Europe erörtert in einer öffentlichen Stellungnahme, warum die Begrenzungsinitiative der SVP – welche ehrlicherweise Kündigungsinitiative genannt werden muss – mit Nachdruck abzulehnen ist. Die Initiative ist ein Angriff auf unsere Freiheit, auf den bilateralen Weg und auf faire Arbeitsbedingungen.

Ein Meilenstein

Die Mutualisierung von Schulden ist ein Meilenstein für die Europäische Union. Und wie reagiert die Schweiz als Zaungast darauf, in hohem Masse auf stabile Verhältnisse in den Nachbarstaaten angewiesen?

Philippe G. Nell: Entscheidung über die Datenschutz-Äquivalenz des schweizerischen Datenschutzniveaus durch die Europäische Union und Privacy Shield mit den Vereinigten Staaten

Inwieweit könnte die Entscheidung der EU über die Datenschutz-Äquivalenz aufgrund der Verlangsamung unserer bilateralen Beziehungen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen auf Schwierigkeiten stossen? Nach mehrjähriger, sehr enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und dem Bundesamt für Justiz an einem wichtigen internationalen Datenschutzdossier hat Philippe G. Nell sich näher mit dem Thema befasst.

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union während der Pandemie

Die Schweiz hat während der Pandemie in pragmatischer Art und Weise die Zusammenarbeit mit der EU verstärkt. La Suisse en Europe hat die gemeinsam abgesprochenen Massnahmen und gegenseitigen Unterstützungen in verschiedenen Bereichen festgehalten. Sie zeichnen das Bild einer Schweiz, die im Rahmen grenzüberschreitender Solidarität und Kooperation zu beidseitigem Vorteil eng in Dispositive der EU eingebunden wurde. Dadurch offenbart sich, wie sinnlos eine blockierende Haltung in der Schweizer EU-Politik nach dem Ende dieser Krise wäre. Gute Beziehungen zur EU sind nicht nur in Krisenzeiten zum Vorteil der Schweiz. 

5G: Eine technologische Revolution, ihre geopolitischen Auswirkungen, strategische Herausforderungen für die EU und die Schweiz

ASE-Vorstandsmitglied Jean Zwahlen schreibt in einem neuen Paper über die geopolitischen Implikationen der 5G-Technologie und legt einen Schwerpunkt auf die Rollen der Schweiz und der Europäischen Union.

COVID-19: Anpassung der Massnahmen an der Grenze und Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in den Grenzräumen

Die ASE und die Gesellschaft zur Förderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit rufen Bundesrat und Behörden auf, die massiven Einschränkungen des Grenzverkehrs zu überprüfen und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und einer verstärkten regionalen Kooperation bei der Bekämpfung der Pandemie in den Grenzgebieten neu und offener unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zu regeln.

Die Grundrechte gelten auch in der Krise

In einem Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung erinnern ASE-Präsident Thomas Cottier und Jörg Paul Müller daran, dass Grundrechte auch in Krisen gelten.