COVID-19: Europäische Solidarität

Die European League of Economic Cooperation ELEC, der auch die ASE angehört, ruft den Europäischen Rat und nationale PolitikerInnen zu effektiver Kooperation und mehr Solidarität im Umgang mit der Coronakrise auf. Die Schweiz muss sich an den Stützungsmassnahmen dieser europäischen Solidarität in geeigneter Form beteiligen.

Covid-19 Exportbeschränkungen der EU gegenüber der EFTA aufgehoben

Die EU leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der solidarischen Versorgung in Europa. Die Schweiz hat unter den bestehenden Abkommen keinen Anspruch auf Einbezug in dieses Dispositiv. Sie tut gut daran, dies bei der Handhabung eigener Exportbeschränkungen zu bedenken und ihrerseits einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes in dieser Krisensituation zu leisten.

COVID-19: Statements der G20 und von Kommissionspräsidentin von der Leyen

Sowohl die G20 als auch die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen haben sich zur Notwendigkeit einer koordinierten Antwort auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geäussert.

Covid-19: Zurück zu offenen Landesgrenzen

Engpässe im Personal erweisen sich als die derzeit grösste Herausforderung in der Bekämpfung des Virus. Gleichzeitig werden die Grenzübergänge dicht gehalten und Passanten zeitraubenden Kontrollen unterworfen. Die Grenzschliessungen tragen zur Personalverknappung bei. Sie wirken sich auch hier und eindrücklich kontraproduktiv auf die Versorgung aus.

Corona Solidarität in den Grenzgebieten

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Jura haben ein Zeichen gesetzt. Sie nehmen je zwei schwerkranke Corona-Patienten aus dem Elsass in die Intensivpflege auf (der Bund, 23.3.20 S. 3). Sie haben damit die politische Vorstellung dicht gemachter Landesgrenzen gesprengt und die Bekämpfung von Corona Covid-19 als gemeinsame Aufgabe der Regionen aufgegriffen.

Rahmenabkommen: Die Kosten der Verzögerung

Der Bundesrat hat weitere Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU aufs Eis gelegt. Die Agenda wird innenpolitisch durch die Abstimmung vom 17. Mai zur Kündigung der Freizügigkeit bestimmt und durch die Notwendigkeit, eine breite Koalition gegen die Initiative sicherzustellen. Die Gewerkschaften nutzen die Lage geschickt, anderweitige Forderungen durchzusetzen, die mit Lohnschutz im Entsenderecht wenig zu tun haben.

Rahmenabkommen: ASE legt Auslegende Erklärungen vor

Die Vereinigung La Suisse en Europe ist überzeugt, dass die in der Schweiz gegenüber dem Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den Subventionen bestehenden Bedenken auf dem Weg auslegender Erklärungen beider Parteien oder allenfalls auch nur der Schweiz anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages durch den Bundesrat ausräumen lassen. Die ASE legt mit ihrem Text vom 3.1.20 einen juristisch ausformulierten Text vor. Sie hofft, damit die Verhandlungen der Schweiz und der Union zu unterstützen und damit die Unterzeichnung des Abkommens in Anschluss an die Abstimmung über die Kündigungsinitiative im Mai 2020 zu ermöglichen.

Artikel von ASE Mitglied Jürg Martin Gabriel: „Great Britain and Switzerland: Circumventing EU Supranationality ?“

Bezüglich Integration bewegen sich Grossbritannien und die Schweiz in unterschiedliche Richtungen. Während die Briten die EU verlassen rücken die Schweizer schrittweise näher an sie heran. Obwohl eine Gemeinsamkeit zu fehlen scheint existiert jedoch eine interessante Parallele: Beide versuchen, die EU-Supranationalität zu umgehen, indem sie sich für Lösungen entscheiden, die die nationale Souveränität ins Zentrum stellen. Ob dieses optimistische Souveränitätsversprechen realistisch ist, ist allerdings zu bezweifeln.

Das Rahmenabkommen Schweiz-EU: Diskrepanz von Recht und Politik

Die Auseinandersetzung um das Rahmenabkommen ist von einer starken Diskrepanz zwischen Recht und Politik geprägt. Aus rechtlicher Sicht verbessert das Abkommen die Stellung und Einflussmöglichkeiten der Schweiz in Europa.

Rahmenabkommen:  Antwort des Bundesrates auf die Petition PSE vom 31.10.19

Mit Schreiben vom 19. November 2019 hat Bundesrat Cassis die Petition beantwortet und das beschlossene Vorgehen des Bundesrates bestätigt. Auf die Argumente der Petition geht er dabei nicht ein. Das gilt sowohl für die rechtlichen wie die geopolitischen Ueberlegungen. Man muss daraus schliessen, dass sich der Bundesrat damit nicht näher befasst hat, wie das eigentlich Ziel und Zweck des Petitionsrechts nach Art. 33 BV ist. Ein Diskurs und eine Debatte kann so nicht entstehen.